FDP will Corona-Beihilfen sichern
Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion setzt sich für eine Änderung der Abgabenordnung ein, damit bei steuerbegünstigten Körperschaften beschäftigte Arbeitnehmer die Zahlung sogenannter Corona-Beihilfen auf jeden Fall erhalten können. Wie die Abgeordneten in einem Antrag (19/20061) erläutern, müssen steuerbegünstigte Körperschaften wie zum Beispiel gemeinnützige Vereine den Grundsatz der Selbstlosigkeit beachten. Die Corona-Unterstützungsleistungen, deren steuerfreie Auszahlung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt wird, können nach Angaben der FDP-Fraktion eine Zuwendung an Mitarbeiter darstellen, die dem Grundsatz der Selbstlosigkeit nach Paragraph 55 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Abgabenordnung widersprechen könnte. Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland seien bei steuerbegünstigten Körperschaften beschäftigt. „Es wäre fatal, wenn eine marktübliche Zahlung von Corona-Beihilfen in ihrem Fall nicht erfolgen könnte, weil ansonsten der steuerbegünstigte Status des Arbeitgebers gefährdet wird“, heißt es in dem Antrag.