Aussetzung des Progressionsvorbehalts
Berlin: (hib/HLE) Im Zusammenhang mit der Corona-Krise gezahlte Lohnersatzleistungen sollen nicht dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegen. Auch sollen die betroffenen Empfänger von diesen Lohnersatzleistungen von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit werden, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/20051).
Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag erläutern, ist der Bezug von Kurzarbeitergeld wie auch anderer Lohnersatzleistungen steuerfrei. Für Empfänger dieser steuerfreien Lohnersatzleistungen werde allerdings für das übrige Einkommen, das vor oder nach dem Einsatz der Unterstützung bezogen worden sei, ein besonderer Steuersatz angewendet. Dieses Verfahren führe in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen. Daher habe der Gesetzgeber für diese Fälle auch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung vorgesehen, auch wenn ansonsten eine Abgabe nicht erforderlich wäre.
Eigentlich sollte der steuerliche Progressionsvorbehalt zu einer leistungsgerechten Besteuerung führen, weil aus Sicht des Gesetzgebers auch steuerfreie Einkünfte die steuerliche Leistungsfähigkeit grundsätzlich erhöhen würden, erläutert die FDP-Fraktion. „Die aktuelle Situation in Deutschland führt zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemlagen, nicht jedoch zu starken Verschiebungen der finanziellen Leistungsfähigkeit“, analysieren die Abgeordneten. Besonders die Vielzahl der Fälle, in denen Menschen steuerfreie Leistung aufgrund der Pandemie-Auswirkungen erhalten würden, spreche für eine „steuerpolitisch großzügige Regelung“.