Korrektur bei Zeitung erwirkt
Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium hat im September 2019 in einem Fall bei einer Zeitung eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gefordert. Das geht aus der Antwort (19/19889) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19636) der AfD-Fraktion hervor. Bei der juristischen Auseinandersetzung fielen den Angaben zufolge Kosten in Höhe von rund 15.000 Euro an.
Wie es in der Antwort weiter heißt, gebe das Ministerium lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.