AfD will Gleichstellungsgesetz ändern
Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll das Bundesgleichstellungsgesetz geändert werden, damit zukünftig auch Männer in das Amt des Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden können und sowohl Frauen als auch Männer an den Wahlen teilnehmen dürfen. In ihrem entsprechenden Antrag (19/20068) weist die Fraktion darauf hin, dass nach Paragraf 19 des Bundesgleichstellungsgesetzes das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten Frauen vorbehalten ist. Dies widerspreche nicht nur der Systematik des Gesetzes, sondern auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes.