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23.06.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 649/2020

Äußerungen zu Corona-Demonstrationen

Berlin: (hib/MWO) Bundesjustizministern Christine Lambrecht (SPD) hat eine von der AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19631) thematisierte Äußerung im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen nicht getroffen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/19933) auf die Anfrage. Die von den Fragestellern aus einem TV-Interview zitierte Aussage eines positiven Trends bei den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen sei keine Äußerung der Bundesministerin, sondern eine Aussage des Nachrichtensenders, der das Interview geführt hat. „Bundesministerin Lambrecht hat diese Formulierung in dem Interview nicht verwendet“, schreibt die Bundesregierung.

Weiter heißt es in der Antwort, die Ministerin verfolge allgemein die Berichterstattung in den Medien über Anliegen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen und beziehe dabei auch Erkenntnisse der Bundesregierung ein. So habe der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am 17. Mai 2020 gegenüber der Presse seine Einschätzung mitgeteilt, wonach ein Trend gesehen werde, dass Extremisten, insbesondere Rechtsextremisten, das Demonstrationsgeschehen instrumentalisieren. Die Bundesministerin wisse aus vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, dass diese in der Regel eine überlegte Entscheidung träfen, an welchen Demonstrationen sie teilnehmen. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle distanzierten sich diese zudem von verschwörungstheoretischen und extremistischen Ansichten. Wie sich aus den Äußerungen der Bundesministerin in dem Interview ergebe, unterscheide sie unter anderem danach, ob „Menschen, [...] zu Recht auf ihre schwierige Lebenssituation hinweisen“ oder ob Demonstrationen dazu genutzt werden, um „gezielt [...] Falschmeldungen zu verbreiten und auch um Unsicherheit zu verbreiten“.

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