Schutz kultureller Identitäten
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung lässt sich nach eigenem Bekunden bei ihrem Kulturverständnis von völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen leiten, die die Grund- und Menschenrechte umfassen und auf kultureller Vielfalt beruhen. Wie sie in der Antwort (19/20015) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Schutz kultureller Identitäten (19/19315) schreibt, habe das Bundesverfassungsgericht aus der Kunstfreiheit des Grundgesetzes abgeleitet, dass der moderne Staat, „der sich im Sinne einer Staatszielbestimmung auch als Kulturstaat versteht“, zugleich die Aufgabe habe, „ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern“.
Weitere Grundlagen ergäben sich unter anderem aus dem Europäischen Kulturabkommen des Europarats sowie dem Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO). Ziel der Europäischen Union sei zudem die Wahrung ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Auch der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sehe die Wahrung der nationalen und regionalen Vielfalt vor und enthält eine kulturelle Förderkompetenz der EU.
Der Begriff „kulturelle Identität“ sei im Übrigen Gegenstand wissenschaftlicher Analysen und gesellschaftlicher Diskussionen, zu denen die Bundesregierung nicht Stellung nehme.