Rechte von intergeschlechtlichen Personen
Berlin: (hib/MWO) Die Wahrung von Menschenrechten von intergeschlechtlichen Personen ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/20105). Vor dem Hintergrund der Kritik an der menschenrechtsverletzenden Praxis medizinisch nicht indizierter Eingriffe und Veränderung der angeborenen Geschlechtsmerkmale und dem Ziel der Koalition, ein Gesetz zu erarbeiten, das bisherige Missstände klarstellt und den Schutz der Kinder in den Vordergrund rückt, fragen die Abgeordneten nach dem Stand des diesbezüglichen Referentenentwurfs. Sie wollen unter anderem wissen, inwieweit die Forderungen von Interessenverbänden und Empfehlungen von UN-Organen bei der Entwicklung des Entwurfs berücksichtigt wurden und ob die Bundesregierung plant, ein nationales Monitoring oder eine Datenbank zur Prävalenz von Intergeschlechtlichkeit und der Behandlungsmaßnahmen einzuführen. Weitere Fragen betreffen Behandlungsmaßnahmen, die Weiterbildung von Ärzten, Hebammen und Psychologen und die Beratung von Eltern und Kindern.