Corona-Nothilfe für Studierende
Berlin: (hib/ROL) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung arbeitet nach eigenem Bekunden mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) mit Hochdruck daran, dass alle Studenten- und Studierendenwerke die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen im Juni 2020 anbieten können. Das DSW strebt an, dass Anträge noch in der ersten Junihälfte möglich sind. Das schreibt die Bundesregierung zur Corona-Nothilfe für Studierende in ihrer Antwort (19/19920) auf eine Kleine Anfrage (19/19673) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Überbrückungshilfe richte sich an Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Sie unterstütze diese Studierenden mit jeweils bis zu 500 Euro pro Monat. Die genaue Höhe des Zuschusses sei Ergebnis der Antragsprüfung, die auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolge. Die Überbrückungshilfe könne in den Monaten Juni, Juli und August 2020 jeweils neu beantragt werden, solange die pandemiebedingte Notlage fortbestehe.