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24.06.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 661/2020

Unterstützung des Fährverkehrs

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung trägt nach eigenem Bekunden durch verschiedene Förderprogramme dazu bei, die Attraktivität des Kurzstreckenseeverkehrs zu steigern und dadurch die Akzeptanz bei den Kunden zu erhöhen. Das schreibt sie in der Antwort (19/19697) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19314). Nach Auffassung der Bundesregierung könnten damit unternehmerische Entscheidungen positiv beeinflusst werden, „ohne in die Gestaltungsfreiheit der Unternehmen einzugreifen“. Eine Pflicht zum Betrieb von Fährlinien außerhalb des Anwendungsbereichs des Gesetzes zur Sicherung von Verkehrsleistungen und des Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs bestehe nicht, schreibt die Bundesregierung. Genehmigungen aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes, aus denen sich eine Betriebspflicht ergeben kann, würden für Fährverbindungen nicht erteilt.

„Der Betrieb von Fährlinien ist für deutsche wie auch für andere europäische Reedereien in einem zunehmend schwierigen Geschäftsumfeld eine Frage der Rentabilität und bleibt der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit und der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Reedereien vorbehalten“, heißt es in der Antwort. Da unternehmerische Entscheidungen nach marktorientierter Prüfung hinsichtlich der Akzeptanz der Kunden getroffen würden, seien regulatorische Vorgaben ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit, „die einer besonderen Rechtfertigung bedürfen“, schreibt die Regierung.

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