Sozial Freezing keine GKV-Leistung
Berlin: (hib/PK) Die Aufnahme des sogenannten Social Freezing in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nach Angaben der Bundesregierung nicht vorgesehen. Es handele sich um eine rein vorsorgliche Kryokonservierung (Einfrieren) von Eizellen zum Zweck der Familienplanung, heißt es in der Antwort (19/20180) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18970) der FDP-Fraktion.
Diese Behandlung falle nicht in den Aufgabenbereich der GKV. Auch aus verbraucherpolitischer Sicht erscheine die Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV fragwürdig, da die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten nicht durch entsprechende Kosten belastet werden sollte.