Wald und Holz in der Klimabilanz
Berlin: (hib/SCR) Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) wird laut Klimaschutzgesetz erst ab 2022 in der Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasbilanz berücksichtigt. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (19/20182) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19531) hin. Die Abgeordneten hatten darin unter anderem gefragt, inwieweit die Sektoren „Holz und “Forst„ in der Klimabilanz 2019 erfasst und berücksichtigt worden sind.