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25.06.2020 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 668/2020

Russlands Stimmrecht im Europarat

Berlin: (hib/AHE) Über die Rückkehr der russischen Delegation in die Parlamentarische Versammlung (PV) des Europarates im Juni 2019 gibt die Bundesregierung Auskunft in dem als Unterrichtung (19/20360) vorliegenden Bericht über die Tätigkeit des Europarats im Jahr 2019. Aufgrund der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland sei der Delegation 2015 das Stimmrecht in der PV entzogen worden, was vom Rechtsdienst des EuR als teilweise nicht statutenkonform gewertet worden sei. Seitdem hätte sie nicht mehr an den Sitzungen teilgenommen, so dass wichtige Personalentscheidungen im Europarat seit 2015 ohne die Stimmen der russischen Delegation getroffen wurden. Als weitere Folge habe Russland 2017 seine Beitragszahlungen an den Europarat eingestellt. „Nach den Statuten der Organisation hätte ab Mitte 2019 weiterer Zahlungsverzug zur Suspendierung aller Rechte Russlands im Europarat und damit eventuell zum Ende seiner Mitgliedschaft führen können“, schreibt die Bundesregierung. Damit wäre insbesondere auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für Russland nicht mehr anwendbar gewesen.

Vor diesem Hintergrund hätten sich die Mitgliedstaaten beim Ministertreffen in Helsinki im Mai 2019 für eine Rückkehr der russischen Delegation in die PV ausgesprochen. Das Votum hätte Finnland als Vorsitz im Ministerkomitee initiiert und vorbereitet, unterstützt von Deutschland und weiteren Mitgliedstaaten. „Zum ersten Mal seit langem ist eine solche Entscheidung nicht einstimmig getroffen worden: die Ukraine, Georgien, Armenien und die baltischen Staaten stimmten dagegen“, heißt es in der Vorlage. Angesichts der bestehenden Zweifel, ob der von der PV praktizierte Stimmrechtsentzug mit der Satzung des Europarats vereinbar ist, hätten die Minister auch beschlossen, einen neuen Sanktionsmechanismus des Europarats für Fälle des Verstoßes gegen die Satzung oder grundlegende Prinzipien zu erarbeiten, an dessen Umsetzung Ministerkomitee, Parlamentarische Versammlung und Generalsekretär/in gemeinsam beteiligt sein sollen.

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