Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen
Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung ist bekannt, dass Selbstständige, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, zum Teil ihre Einnahmen gegenüber den Jobcentern nicht in richtiger Höhe angeben. Es handele sich insofern nicht um ein neues Tatmuster, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/20249) auf eine Kleine Anfrage (19/19777) der AfD-Fraktion.
Aus der Antwort geht weiter hervor, dass der Bundesregierung keine auswertbaren Daten zum Leistungsmissbrauch von Selbstständigen vorliegen, weil bei der Datenerhebung von Missbrauchsfällen nicht zwischen selbstständig tätigen und abhängig beschäftigten Personen unterschieden wird.