Umfassende Teilhabe von Behinderten
Berlin: (hib/PK) Die Belange von Behinderten werden nach Darstellung der Bundesregierung im Gesundheitswesen an vielen Stellen berücksichtigt. Das Ziel sei, Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihnen die Teilhabe in allen Bereichen des Lebens zu gewährleisten, heißt es in der Antwort (19/21310) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/20996) der FDP-Fraktion.
Dazu gehöre auch die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen. Als Beispiele für eine bessere Versorgung Behinderter nennt die Bundesregierung die Pflegereformen und die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen.
Zudem seien die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, im Internet über Zugangsmöglichkeiten zur Versorgung Behinderter zu informieren. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe die Barrierefreiheit in Arztpraxen in die Bedarfsplanungsrichtlinie eingebunden. Bei der Heilmittelversorgung seien die Vertragspartner verpflichtet worden, Empfehlungen für die Ausgestaltung barrierefreier Praxen der Heilmittelerbringer zu vereinbaren.