Vergleich von Zahlungskonten
Berlin: (hib/HLE) Ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die nach dem Zahlungskontengesetz vom TÜV Saarland zertifizierte Vergleichswebsite von Check24 tatsächlich einen wesentlichen Teil des Marktes abbilde, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/22202) erfahren. Hintergrund der Anfrage ist, dass zahlenmäßig nur ein Kleiner Teil der auf dem Markt verfügbaren Zahlungskonten Angebote auf der Vergleichswebsite gelistet sei. Die Bundesregierung soll darlegen, ob angesichts einer unvollständigen Marktübersicht ein ausreichendes Maß an Transparenz gewährleistet sei.