Modernisierung der Körperschaftsteuer
Berlin: (hib/HLE) Die Arbeiten zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu konkreten Inhalten eines entsprechenden Gesetzentwurfs seien daher derzeit nicht möglich, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/22845) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22267). Darin wird darauf hingewiesen, dass die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise umgesetzt worden sei.