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28.10.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1153/2020

Überprüfung bei Förderanträgen

Berlin: (hib/STO) Um die mögliche Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei Anträgen auf Fördermittel von Bundesressorts geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/23525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22684). Darin schrieb die Fraktion, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die Anträge auf Fördermittel bei Ressorts des Bundes stellen, damit rechnen müssten, vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüft zu werden.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, dient das Verfahren aus ihrer Sicht dazu, „die missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen zu verhindern“. Im Kampf gegen den Extremismus aller Phänomenbereiche sei allein ein ganzheitlicher Ansatz von präventiven und repressiven Maßnahmen zielführend. Hierzu gehöre auch, „dass extremistische Gruppierungen keine (letztlich durch Steuereinnahmen zu finanzierende) staatlichen Leistungen erhalten“.

Der Öffentlichkeit sei bekannt, dass Bundesressorts „zur Vermeidung einer Förderung extremistischer Bestrebungen unter Umständen eine dazu nötige Sachklärung auch durch Anfrage bei der zuständigen Fachbehörde, dem BfV, betreiben“, heißt es in der Antwort weiter. Auch künftig sollten extremistische Bestrebungen nicht missbräuchlich öffentliche Förderung erhalten und folglich „bei Anlass vorsorglich entsprechende Sachprüfungen erfolgen“. Die Abfrage von Organisationen beim BfV vor der Entscheidung über eine Förderung mit staatlichen Mitteln stelle „einen von mehreren Bausteinen dar, die den Ressorts im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung zur Verfügung stehen“.

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