IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist in Ressortabstimmung
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht als „zentrale legislative Maßnahme zur Verbesserung der IT-Sicherheit“ in der laufenden Wahlperiode das geplante „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ vor. Bei diesem Gesetz handelt es sich um die Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes aus dem Jahr 2015, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24090) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23552) ausführt. Danach befindet sich das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 derzeit in der Ressortabstimmung.