Hackerangriffe auf Energie- und Gesundheitssektor
Berlin: (hib/STO) Die Anfälligkeit kritischer Infrastrukturen vor Hackerangriffen ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/24247) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23851). Danach stieg die Zahl erfolgreicher Hackerangriffe im Energiesektor in Deutschland von vier im Jahr 2018 über zehn im vergangenen Jahr auf 26 im laufenden Jahr. Zugleich nahm die Zahl solcher Angriffe im Gesundheitssektor von elf über 16 auf 43 zu, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht.
Unter dem Begriff Hackerangriffe wurden die Ausnutzung von Schwachstellen, Hacking und Manipulationen, Schadprogramme (Malware), „gezielte, mehrstufige kombinierte Angriffe (APT-Angriffe)“ sowie die Verhinderung von Diensten erfasst, wie die Bundesregierung dazu ausführt. Zugleich verweist sie in der Antwort darauf, dass nur für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen bei festgestellten Störungen eine Verpflichtung zur Meldung an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) besteht.