Korrekturbitten im März 2020
Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im März 2020 unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/24414) danach, aus welchen Anlässen es im selben Zeitraum ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen.