Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (Hinterbliebenengeld)
Zeit:
Mittwoch, 26. April 2017
,
15 Uhr
Ort:
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
BT-Drucksache 18/11397
Die Sachverständigen:
- Dr. Bernhard Gause, LL.M., Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Berlin, Mitglied der Geschäftsführung
- Kim Matthias Jost, Deutscher Richterbund (DRV) e. V., Berlin, Mitglied des Präsidiums
- Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier, Universität zu Köln, Institut für Medizinrecht
- Dr. Dr. h.c. Georg Maier-Reimer, LL.M., Rechtsanwalt, Oppenhoff & Partner, Köln, Vorsitzender des Ausschusses Zivilrecht des DAV e. V.
- Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des BGH a. D., Karlsruhe
- Prof. Dr. Gerhard Wagner, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik
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Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatum bis zum Vortag, 16 Uhr beim Ausschuss unter rechtsausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!