Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
Zeit:
Montag, 19. Juni 2017
,
13 Uhr
Ort:
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Öffentliche Anhörung zum
a. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
BT-Drucksache 18/12356
b. Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“
BT-Drucksache 18/11856
Die Sachverständigen:
- Ulf Bornemann, Staatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Deutscher Richterbund (DRB)
- Dr. iur. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia), Richter am Landgericht Berlin, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin
- Martin Drechsler, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.), Berlin
- Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M., Universität Münster, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
- Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen e. V., Berlin
- Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Universität Hamburg, Hans-Bredow-Institut für Medienforschung, Lehrstuhl für Medienrecht und Öffentliches Recht einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen
- Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Technische Hochschule Köln, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht
- Andrea Voßhoff, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Bonn
- Bitkom e. V.
- jugendschutz.net
Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses unter: https://www.bundestag.de/recht
Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung. (http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung)
Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatum beim Ausschuss unter rechtsausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!