Renner fordert Verbot von „Combat 18“
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 1. Juli 2019)
– bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung –
Nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke dringt die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner auf ein entschiedenes Vorgehen des Staates gegen den Rechtsextremismus in Deutschland. „Die Szene muss entwaffnet werden“, sagte die stellvertretende Parteivorsitzende der Linken in einem Gespräch mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Zugleich forderte sie ein Verbot der neonazistischen Organisation „Combat 18“. Dabei handele es sich um „die gefährlichste europäische Rechtsterror-Organisation“.
Auch müsse man „die Netzwerke aufklären und mögliche Mittäter und Unterstützer zur Verantwortung ziehen – auch rückblickend zum Beispiel beim NSU. Da harren noch neun weitere Beschuldigte der Anklage“, fügte Renner hinzu. Außerdem müssten die Mobilen Beratungsprojekte gegen Rechtsextremismus und die Opferberatungsstellen dauerhaft gefördert werden.
Das Interview im Wortlaut:
Frau Renner, erstmals seit der Zeit der Weimarer Republik ist ein Politiker Opfer eines Attentats von Rechtsextremen geworden. Musste man damit rechnen?
Ja. Seit Jahren befasse ich mich mit dem Thema militanter, bewaffneter Rechter und tatentschlossener Rassisten. Wir haben seit der Selbstenttarnung des NSU etliche versuchte und vollendete Tötungsdelikte zu verzeichnen. Diese Zahlen frage ich regelmäßig ab, sie steigen an. Zugleich finden immer mehr rechts motivierte Taten unter Waffen- und Sprengstoffeinsatz statt. Fast wöchentlich werden bei sogenannten Reichsbürgern und organisierten Rechten Munition, Waffen, fertige Rohrbomben gefunden. Wir wissen auch, dass rassistische Mörder wie Brenton Tarrant, der Attentäter von Christ Church, in der Szene verehrt werden und man sich an ihren Taten inspiriert.
Rechter Terror hat in Deutschland eine jahrzehntelange Vorgeschichte. Er richtete sich bisher vor allem gegen Migranten und politische Gegner. Jetzt ist ein Vertreter des Staates betroffen. Haben wir eine neue Qualität?
Wir haben eine falsche Definition von Terror. Der Rechtsterror wurde nicht als Terrorismus bewertet und deswegen auch nicht in dem Maße verfolgt, weil immer die Grundannahme bestand, politisch motivierte Gewalt richte sich gegen den Staat und seine Institutionen. Migranten und Migrantinnen, Obdachlose, nicht rechte Jugendliche, Menschen mit Beeinträchtigungen wurden als Opfer solcher Gewalttaten individualisiert. Man hat nicht erkannt, dass sie stellvertretend für Minderheitengruppen in der Gesellschaft angegriffen, verletzt, getötet wurden, und dass hier ein ebenso erheblicher Angriff auf die Demokratie und den Rechtsstaat wie auch auf die unveräußerlichen Werte unserer Verfassung vorliegt wie wenn ein offizieller Vertreter einer Behörde in den Fokus gerät.
Der mutmaßliche Täter Stephan E. war seit Jahren als gefährlicher Rechtsextremist bekannt, dennoch zuletzt nicht mehr auf dem Radar der Behörden – fast wie im Fall des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri.
Und es wird wie bei Amri laufen. Ich wage mal eine Prognose: Schon bald wird man sagen, dass die Version, er sei zuletzt 2009 aufgefallen, so nicht mehr zu halten ist. Es wird sich herausstellen, dass er und sein Umfeld durchaus auch später noch im Visier verschiedener Behörden waren. Er war seit den frühen Neunzigern Teil der extrem rechten Szene in Kassel, stand in engstem Kontakt zu Führungsleuten der bewaffneten Neonazi-Organisation „Combat 18“. Die Version, die derzeit vertreten wird, ist der untaugliche Versuch, von der Verantwortung der Behörden abzulenken.
Sie sehen ein Versagen der Sicherheitsbehörden? Und wenn ja, wie erklärt es sich?
„Combat 18“ ist eine der am besten aufgeklärten Strukturen, weil es sich um die gefährlichste europäische Rechtsterror-Organisation handelt. Man kann hier von einem massiven Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ausgehen. Möglicherweise aus diesem Grund wurde, als im Jahr 2000 die Mutterorganisation „Blood and Honour“ verboten wurde, „Combat 18“ nicht ebenfalls verboten, weil das zur Folge gehabt hätte, dass V-Leute der Nachrichtendienste in den Fokus der Sicherheitsbehörden gelangt wären. Das könnte auch jetzt Ursache dafür sein, dass man den Schutz der menschlichen Quellen höher bewertet als das Erfordernis, in diesem Kontext gewonnene Informationen preiszugeben. Dem entspricht, dass entsprechende Akten des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses für 120 Jahre gesperrt sind.
Sicherheitsbehörden gehen also mit solchen Netzwerken schonender um als es geboten wäre, weil sie dort Quellen haben, die sie behalten wollen?
Genau so ist es. Nach dem „Blood-and-Honour“-Verbot im Jahr 2000 gab es immer wieder Versuche der Strafverfolgungsbehörden, Personen zu belangen, die verdächtig waren, die verbotene Organisation weiterzuführen. Alle diese Verfahren sind im Sande verlaufen, obwohl die Beweislage erdrückend war. Man hatte immer das Gefühl: Über „Blood and Honour“, über „Combat 18“ wird eine schützende Hand gehalten.
Es heißt ja, private Initiativen zur Aufklärung der rechtsextremen Szene seien oft besser informiert als der Verfassungsschutz. Dieser kontert dann mit dem Hinweis, dass solche Gruppen ja auch nicht denselben Beschränkungen unterlägen. Zu Recht?
Über diese Ausrede kann ich wirklich nur lachen. Die Verfassungsschutzbehörden haben unglaubliche Befugnisse, tief in die Grundrechte einzugreifen, verdeckte Maßnahmen zu fahren, niemandem darüber Rechenschaft abzulegen. Nein, man muss einfach mal anerkennen, dass antifaschistische Initiativen und investigative Journalisten über viele Jahre hinweg Erkenntnisse gewonnen haben, die es ermöglichen, bei einem so schrecklichen Ereignis wie dem Mord an Walter Lübcke innerhalb kürzester Zeit die Zusammenhänge einzuschätzen, in denen sich der mutmaßliche Täter bewegte. Der Verfassungsschutz kann das nicht, weil er nicht in Netzwerken denkt, weil er seine Quellen schützt, weil er keinen Begriff hat von der aktuellen Rechtsterror-Gefahr.
Angeblich stand Walter Lübcke bereits 2011 auf einer Gegnerliste des NSU mit 10.000 Namen?
Mir ist das aus den NSU-Akten nicht erinnerlich, anderen auch nicht. Es kann stimmen, muss nicht.
Hat diese NSU-Liste denn damals die angemessene öffentliche Beachtung gefunden?
Nein. Es war ein Detail der Aufklärung, das angesichts viel drängenderer Fragen in den Hintergrund gerückt ist. Die Liste wurde erst später zum Thema, als der Eindruck entstand, dass solche Listen im aktuellen Rechts-Terror wieder eine neue Bedeutung bekommen. Gegeben hat es so etwas auch früher, aber jetzt nimmt es eine hoch organisierte Form an. Durch Ausspäh-Maßnahmen, durch Zugriffe auf Dienstrechner werden Informationen gewonnen, aus denen solche Listen entstehen. Im Innenausschuss hat die Generalbundesanwaltschaft bisher allerdings die Ansicht vertreten, man solle solche Listen nicht so ernst nehmen, weil sie ja nicht mit dem Wort „Todesliste“ überschrieben seien. Außerdem gebe allein die hohe Zahl der gesammelten Namen Anlass zu Zweifeln, dass es um konkrete Anschlagsvorbereitungen gehe.
Bisher ist es nicht die Regel, dass die Polizei Betroffene über solche Listen informiert?
Nein, und das finde ich fahrlässig. Die Betroffenen könnten ja, wenn sie informiert würden, selber Wahrnehmungen beitragen, die die Ermittlungen voranbringen. Im Übrigen sollte jeder, der in den Fokus solcher Rechtsterror-Gruppierungen gerät, den Anspruch haben, informiert zu sein.
Was hat der Staat nach dem Mord an Walter Lübcke zu tun?
Wir brauchen ein Verbot von „Combat 18“. Die Szene muss entwaffnet werden. Wir müssen die Netzwerke aufklären und mögliche Mittäter und Unterstützer zur Verantwortung ziehen – auch rückblickend zu Beispiel beim NSU. Da harren noch neun weitere Beschuldigte der Anklage. Außerdem müssen die Mobilen Beratungsprojekte gegen Rechtsextremismus und die Opferberatungsstellen dauerhaft gefördert werden.