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Reaktorsicherheit

Debatte über längere Laufzeiten von Atomkraftwerken

Atomkraftwerk Philippsburg in Baden-Württemberg

Atomkraftwerk Philippsburg in Baden-Württemberg (dpa - Fotoreport)

Welche Konsequenzen die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Restlaufzeiten von Atomkraftwerken für den Wettbewerb auf dem Strommarkt und den Ausbau erneuerbarer Energien haben würde, damit befasst sich der Bundestag am Freitag, 11. Juni 2010, ab 12.40 Uhr in einer 45-minütigen Debatte. Anlass dafür ist eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/832). Beraten wird darüber hinaus über einen Antrag, den die SPD unter dem Titel „Laufzeitverlängerung nicht mehr durchsetzbar - Energiekonzept neu justieren - Energiepolitische Bremse lösen“ angekündigt hat.

Fragen der SPD

In einem insgesamt 38 Punkte umfassenden Fragenkatalog, den sie an die Bundesregierung gerichtet hat, erkundigt sich die SPD detailliert nach den Auswirkungen, die die Entscheidung der schwarz-gelben Koalition hätte, Kernkraftwerke länger als ursprünglich im Atomausstiegsgesetz von 2002 festgeschrieben, am Netz zu lassen.

„Eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken verändert die Situation auf dem Strommarkt gegenüber der absehbaren Entwicklung auf Basis des heute geltenden Rechts“, schreibt die Fraktion zur Begründung ihrer Anfrage. Eine Änderung des Atomgesetzes wandele die Grundlagen für Investitionsentscheidungen in den Kraftwerkspark.

„Wettbewerbsnachteile für neue Anbieter“

Außerdem bleibe es auf längere Sicht bei einer Konzentration von „Kraftwerkskapazitäten“ in den Händen der wenigen, heute dominierenden Konzernverbünde. Längere Laufzeiten könnten so die Bedingungen für neue Anbieter und Investitionen auf dem Strommarkt erheblich beeinträchtigen, befürchten die Sozialdemokraten. Vor allem sehen sie den Ausbau erneuerbarer Energien bedroht.

Abgesehen von den „Wettbewerbsnachteilen für Dritte“ weist die SPD in ihrer Anfrage aber auch darauf hin, dass eine Laufzeitverlängerung die Menge des hochradioaktiven Materials weiter steigern würde, das „dauerhaft und sicher“ endgelagert werden müsste. Gleichzeitig warnt die Fraktion vor einem wachsenden Risiko einer Havarie durch immer ältere und für Reparaturen anfälligere Kraftwerke.

„Neuinvestitionen bedroht“

Konkret wollen deshalb die Sozialdemokraten in ihrer Anfrage wissen, über welche Kapazitäten, absolut und anteilig, die vier großen Stromversorger Eon, RWE, EnBW und Vattenfall Europe an der Stromversorgung verfügen und wie sich diese Kapazitäten in den letzten Jahren entwickelt haben. Zudem erkundigen sie sich, welchen Anteil die Stromerzeugung durch Atomkraft an der Grundlast - also der permanent benötigten Leistung - einnimmt.

Auch wie die Bundesregierung den bisherigen Stand des Wettbewerbs auf den Märkten für Strom und Gas beurteilt, interessiert die SPD. Welche Auswirkungen erwartet die Regierung durch eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke? Ferner fragt die Fraktion nach künftigen Kraftwerksprojekten, deren Realisierung in Frage gestellt wäre, weil verlängerte Laufzeiten der Atomkraftwerke den Wettbewerb zu Lasten von Neuinvestitionen verändern würden.

„Ausbau der erneuerbaren Energien sicherstellen“

Hinsichtlich der erneuerbaren Energien verlangt die SPD unter anderem Auskunft darüber, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass die vorrangige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht durch unflexible Kraftwerkskapazitäten beeinträchtigt wird. „Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur zusätzlichen Steigerung des Wettbewerbs im Strommarkt unternehmen“, so eine weitere Frage der Fraktion.

„Preissenkungen für Verbraucher“

Auch in Bezug auf die zu erwartenden Kosten für die Verbraucher fordern die Sozialdemokraten eine Stellungnahme: So fragen sie etwa, mit welchen Instrumenten die Bundesregierung bei einer Laufzeitverlängerung eine Senkung des Strompreises für die Endkunden durchsetzen will.

Auch interessiert die Fraktion, welche Entlastungen diese für die Verbraucher vorsieht - angesichts künftiger „struktureller Verwerfungen auf dem Strommarkt in Folge der Laufzeitverlängerungen“.

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