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Parlament

Gleiches Rentenrecht in Ost und West gefordert

Rentnerin auf Parkbank

(© picture alliance)

In einer emotional geführten Debatte hat der Bundestag über Nachbesserungen bei der Rentenangleichung in Ost und West beraten. Die Fraktion Die Linke hatte 19 Anträge vorgelegt, in denen Korrekturen der Rentenansprüche für verschiedene Berufsgruppen gefordert werden. „Wir und die Betroffenen erwarten nur die Anerkennung gelebten Lebens“, sagte die Sozialexpertin der Fraktion, Dr. Martina Bunge, am 2. Dezember 2010 in der rund 50-minütigen Debatte. „So lange wir im Bundestag sind, werden wir in jeder Legislaturperiode die Anträge vorlegen“, kündigte Bunge an. Redner von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gaben zu, dass es Benachteiligungen bei bestimmten Berufsgruppen gibt und setzten sich für eine sozialpolitische Lösung ein. Eine Korrektur der Rentengesetzgebung lehnten sie ab.

SPD will Sozialfonds für Härtefalle

„Die Menschen können ihr Leben nicht wiederholen“, sagte Bunge. Es gehe um eine angemessene Würdigung der Rentenleistung beispielsweise von Akademikern, Postlern und Angestellten im Gesundheitswesen. „Wir müssen hier den Vertrauensschutz einfordern.“

Auch die SPD erinnerte die Bundesregierung an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West zu schaffen. „Ich befürchte allerdings, dass die Lösung auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird“, sagte die ostdeutsche SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen.

Sie forderte die Bundesregierung zudem auf, dringend gegenzusteuern, damit Altersarmut im Osten verhindert werde. Ihr SPD-Fraktionskollege Anton Schaaf sprach sich für die Schaffung eines Sozialfonds aus, mit dem sich soziale Härten und rentenrechtliche Nachteile abmildern ließen. Auch Menschen, die aus der DDR geflüchtet seien, müssten bis heute rentenrechtliche Nachteile in Kauf nehmen. Die Regierung forderte er auf, „sich schnell zu kümmern“.

„Gerechtigkeitslücken müssen geschlossen werden“

Der Rentenexperte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte, seine Fraktion sei gegen eine generelle Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes, sehe aber bei einigen Gruppen durchaus Handlungsbedarf. Als Beispiel nannte er den Versorgungsausgleich von Geschiedenen aus dem Osten, der erst 1992 in Kraft getreten sei. „Diese Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden“, sagte er. Insgesamt sei „nicht hinnehmbar“, dass der Rentensatz im Osten noch niedriger als im Westen sei. „Wir sind für eine einheitliche Regelung für Ost und West“, unterstrich Strengmann-Kuhn.

„Ziel ist ein einheitliches Rentensystem“

Redner der Koalitionsfraktionen bezeichneten die Rentenüberleitung als „riesige Leistung“. Der Rentenexperte der FDP-Fraktion Heinrich L. Kolb sagte, seine Fraktion schlage eine günstige Nachversicherungsmöglichkeit vor, damit Ungerechtigkeiten einzelner Gruppen beseitigt werden.

Der CDU-Sozialexperte Peter Weiß unterstrich, „Ziel ist ein einheitliches Rentensystem Ost und West“. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz sei ein ungerechtes Rentensystem Ost abgeschafft und den Rentnern eine Lebensgrundlage gegeben worden, die sie in der DDR-Rente nie erreicht hätten.

Bergleute, Polizei und Akademiker

Die Fraktion Die Linke verlangt in ihren Anträgen beispielsweise eine „gerechte Versorgungslösung“ für Ballettmitglieder in der DDR (17/3873), Bergleute aus der Braunkohleveredlung (17/3874) sowie Land- und Forstwirte, Handwerker und andere Selbstständige in der DDR (17/3876).

Für Versorgungsberechtigte der DDR mit einem Ruhestandsbeginn bis zum 30. Juni 1995 fordert die Fraktion Vertrauensschutz (17/3881). Regeln möchte die Linksfraktion auch die Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Reichsbahn der DDR (17/3882), der Deutschen Post in der DDR (17/3883), von Bundeswehr, Zoll und Polizei mit DDR-Beschäftigungszeiten (17/3886) und die Altersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR (17/3887). Außerdem sollen die Leistungen von Akademikern (17/3884) sowie von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der DDR (17/3885), die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, besser anerkannt werden.

Auch Zeiten der Pflege von Angehörigen (17/3875) und zweite Bildungswege (17/3877) sowie DDR-Regelungen für eigene im Ausland erworbene Ansprüche sowie die der mitgereisten Ehepartner (17/3878) sollen nach dem Willen der Fraktion rentenrechtlich anerkannt werden. Gleiches soll für alle freiwillig gezahlten Beiträge aus DDR-Zeiten gelten (17/3879). (sn)

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