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Parlament

Bundestag erinnert an die freie Volkskammer-Wahl

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(dpa)

Mit einer Feierstunde erinnert der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 18. März 2010, an den 20. Jahrestag der ersten und einzigen freien Wahl zur Volkskammer der DDR. Das Parlament unterbricht dafür in der Zeit von 11 bis 13.30 Uhr seine abschließende Beratung des Bundeshaushalts 2010. Die Feierstunde beginnt mit einer Ansprache von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert. Im Anschluss spricht Dr. Lothar de Maizière (CDU) an, von April bis Oktober 1990 der letzte Ministerpräsident der DDR.

Die Feierstunde wird von 12 Uhr bis etwa 12.45 Uhr live im Parlamentsfernsehen und im WebTV übertragen.

Im Anschluss an die Feierstunde besichtigen die Gäste eine Präsentation des Bundestages zum 20. Jahrestag der freien Volkskammerwahl. Gezeigt werden unter anderem Filmzusammenschnitte der Volkskammertagungen vom 5. April bis 2. Oktober 1990 sowie der Fernsehberichterstattung in Ost und West am Wahltag, dem 18. März 1990. Darüber hinaus werden Fotos und Dokumente im Zusammenhang mit der Volkskammerwahl gezeigt.

Die Präsentation ist als Ausstellung im Ostfoyer des Reichstagsgebäudes ab Freitag, 19. März, öffentlich zugänglich und kann montags von 10 bis 18 Uhr, dienstags bis donnerstags von 10 bis 19 Uhr und freitags von 10 bis 16 Uhr besichtigt werden.

Erfolg der Oppositionsbewegung

Am 18. März 1990 waren die 400 Sitze der DDR-Volkskammer erstmals in freien Wahlen vergeben worden. Insgesamt gehörten dem letzten Parlament der DDR 409 Abgeordnete an. Neun Parlamentarier waren für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder nachgerückt.

Dass die Wahl überhaupt zustande kam, war ein Erfolg der Oppositionsbewegung in der DDR. Während der SED-Herrschaft war die Volkskammer ein Scheinparlament, dem neben Abgeordneten der DDR-Staatspartei „Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ (SED) und mehreren von ihr dominierten Massenorganisationen auch Vertreter der vier so genannten Blockparteien „Christlich-Demokratische Union“ (CDU), „Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD), “Liberal-Demokratische Partei Deutschlands„ (LDPD) sowie “Nationaldemokratische Partei Deutschlands„ (NDPD) angehörten.

Mit dem politischen Umbruch veränderte sich auch das Parteiensystem in der DDR. Es gründeten sich zahlreiche neue Gruppierungen und Parteien, deren Wurzeln häufig in der Oppositionsbewegung der Zeit vor der Wende lagen. Die bisherigen Blockparteien lösten sich aus ihrer Abhängigkeit von der SED und erneuerten - unterschiedlich intensiv - ihr Führungspersonal und ihre Programmatik. Die LDPD benannte sich in “Liberal-Demokratische Partei„, die SED in “Partei des Demokratischen Sozialismus„ (PDS) um.

19 Parteien und fünf Listenverbindungen

Jeder Wähler in den 15 Wahlkreisen verfügte über eine Stimme, die er für eine Liste abgeben konnte. Zur Wahl zugelassen waren Parteien und politische Vereinigungen. Ihre Kandidatur auf einer gemeinsamen Liste war zulässig, eine Sperrklausel wie die Fünf-Prozent-Hürde gab es nicht.

Für die Wahl waren 24 Listen (19 Parteien und fünf Listenverbindungen) registriert. Vertreter von zwölf Listen zogen schließlich in das Parlament ein. Von den “alten„ Parteien traten die PDS sowie die DBD und die NDPD als Einzelliste an. CDU und LDP gingen jeweils mit neuen Parteien ein Wahlbündnis ein.

Christdemokraten und Freie Demokraten

Im Beisein von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl wurde am 4. Februar 1990 die “Allianz für Deutschland„ ins Leben gerufen. Ihr gehörten neben der CDU der “Demokratische Aufbruch„ (DA) und die “Deutsche Soziale Union„ (DSU) an. Während der DA aus der Bürgerbewegung hervorging, war die DSU ein Zusammenschluss von mehreren christlich-sozialen Gruppierungen.

Im liberalen Spektrum schlossen sich am 12. Februar 1990 die LDP und die neue “Deutsche Forumpartei„ (DFP) sowie die “Freie Demokratische Partei„ (F.D.P.) zur Listenverbindung “Bund Freier Demokraten„ zusammen. Zur Wahl trat auch die ehemalige DDR-Massenorganisation “Demokratischer Frauenbund Deutschlands„ an.

Bündnis 90 und Grüne

Aus den Reihen der Bürgerbewegung schlossen sich am 7. Februar 1990 die “Initiative für Frieden und Menschenrechte„ (IFM), das “Neue Forum„ (NF) sowie “Demokratie Jetzt„ (DJ) zu “Bündnis 90„ zusammen.

“Grüne Partei„ (GP) und “Unabhängiger Frauenverband„ (UFV) traten in einer Liste “Grüne Partei + Unabhängiger Frauenverband„ an.

Vereinigte Linke und Sozialdemokraten

Als gemeinsame Liste “Aktionsbündnis Vereinigte Linke„ (AVL) kandidierten die beiden sozialistischen Gruppierungen “Vereinigte Linke„ (VL) und “Die Nelken„.

Die aus der Oppositionsbewegung stammende “Sozialdemokratische Partei der DDR„ (SDP, ab Januar 1990 SPD) kandidierte als Einzelliste.

Partnerparteien im Westen

Die Parteien der “Allianz für Deutschland„ und des “Bundes Freier Demokraten„ sowie die SPD erhielten im Wahlkampf organisatorische, finanzielle und personelle Unterstützung von ihren westdeutschen Partnerparteien.

Die PDS und die vormaligen Blockparteien konnten auf bestehende Parteiorganisation zurückgreifen. Zentrales Thema des Wahlkampfs war die Frage nach dem Weg und der Geschwindigkeit zur Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands.

Wahlsieger “Allianz für Deutschland„

Klarer Wahlsieger wurde die “Allianz für Deutschland„ (CDU 40,8 Prozent, DSU 6,3 Prozent, DA 0,9 Prozent), gefolgt von der SPD mit 21,9 Prozent und der PDS mit 16,4 Prozent. Der Bund Freier Demokraten schaffte 5,3 Prozent, Bündnis 90 2,9 Prozent, die DBD 2,2 Prozent, Grüne Partei + Unabhängiger Frauenverband zwei Prozent, die NDPD 0,4 Prozent, der DFD 0,3 Prozent, das AVL 0,2 Prozent und Sonstige 0,3 Prozent.

Die Mandatsverteilung sah wie folgt aus: CDU 163, DSU 25, DA 4, SPD 88, PDS 66, Bund Freier Demokraten 21, Bündnis 90 zwölf, DBD neun, Grüne Partei + Unabhängiger Frauenverband acht und NDPD zwei Mandate, DFD und AVL jeweils ein Mandat.

164 Gesetze und 93 Beschlüsse

Die zehnte Volkskammer konstituierte sich am 5. April 1990 im “Palast der Republik„ und wählte Sabine Bergmann-Pohl (CDU) zu ihrer Präsidentin. Sie kam zu 38 Sitzungen zusammen, die fast vollständig vom Fernsehen und Hörfunk übertragen wurden.

In nur sechs Monaten bis zur deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 verabschiedete sie 164 Gesetze und fasste 93 Beschlüsse, darunter in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 mit 294 Ja-Stimmen bei 62 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen den Beitritt der DDR zum “Geltungsbereich des Grundgesetzes„.

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