+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Parlament

Beschlüsse des Bundestages vom 16. bis 18. März

Der Bundestag hat abgestimmt.

Der Bundestag hat abgestimmt. (© DBT/JF Müller)

Der Bundestag hat von Mittwoch, 16. März, bis Freitag, 18. März 2011, folgende Beschlüsse gefasst:

Rüstungsexport: Keine Mehrheit haben am 18. März zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Rüstungsexport gefunden. Die Grünen hatten gefordert (17/1167), dass die Rüstungsexportberichte für die Jahre 2008 und 2009 sofort und künftige Rüstungsexportberichte zeitnah zum Jahresabrüstungsbericht vorzulegen sind. Der Antrag wurde gegen das Votum der Opposition auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/1627) abgelehnt. In einem zweiten Antrag (17/2438) hatten die Grünen die Regierung aufgefordert, auf Rüstungsexporte den gemeinsamen Standpunkt der EU zu Exporten in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder anzuwenden. Nach diesem Standpunkt spielt die Vereinbarkeit der Ausfuhr mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängerlandes eine entscheidende Rolle. Die Vorlage wurde gegen die Stimemn der Antragsteller auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses abgelehnt (17/17/4861) wurde bei Enthaltung der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Eine ganze Reihe von Anträgen der Opposition fanden keine Mehrheit. So verlangte die SPD in ihrem Antrag (17/4856), Forderungen von Kommunen und Bürgerinitiativen als Grundlage für die Überprüfung der Planungen zu nutzen, um einen menschenverträglichen und umweltfreundlichen Ausbau der Strecke sicherzustellen. Die Koalition lehnte dies ab, die Grünen stimmten zu, Die Linke enthielt sich. Die Linke hatte dafür plädiert (17/3659), dass die Deutsche Bahn AG Bürger, Bürgerinitiativen und Umweltschutzverbände einbezieht und alle Planerkenntnisse offenlegt. Die Grünen stimmten zu, die SPD enthielt sich. Die Rheintalbahn ein Modellprojekt für anwohnerfreundlichen Schienenausbau werden zu lassen, verlangten die Grünen (17/4689). Sie forderten ein Planungsverfahren mit hoher Transparenz unter öffentlicher Beteiligung. In einem weiteren Antrag (17/2488) setzen sich die Grünen dafür ein, dass die Bundesregierung sowohl die Deutsche Bahn Projektbau GmbH als auch das Eisenbahnbundesamt anweisen soll, alle weiteren laufenden Planfeststellungsverfahren einschließlich der schalltechnischen Untersuchungen auf der Basis einer Nachfrageprognose für das Jahr 2025 vorzunehmen. Beide Anträge wurden gegen die Stimmen der Linken und Grünen bei Enthaltung der SPD abgelehnt. Dem Votum des Bundestages lag eine Empfehlung des Verkehrsausschusses zugrunde (17/5091). Ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen  zur Finanzierung des Ausbaus (17/5037) und ein Antrag der Linksfraktion zum Schutz vor Schienenlärm (17/5036) fanden ebenfalls keine Mehrheit.

EU-Fischereireform: Keine Mehrheit fanden am 17. März je ein Antrag der SPD (17/3179) und von Bündnis 90/Die Grünen (173209) zur Reform der EU-Fischereipolitik. Die SPD hatte in ihrem Antrag für die Reform der gemeinsamen Fischereipolitik plädiert und mehr Maßnahmen für eine nachhaltige Fischerei gefordert. Das wollten auch die Grünen erreichen. Konkret kritisierten sie, dass mehr als 80 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände in den Gewässern der EU überfischt seien. Die Bundesregierung hätte sich dafür einsetzen sollen, dass für Arten mit niedrigen Überlebensraten Rückwurfverbote eingeführt, für alle im Bestand beeinträchtigten Arten Gesamtfangmengen und Fangquoten festgelegt und zertifizierte Öko-Aquakulturen unterstützt werden. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des Ernährungsausschusses (17/3957).

Keine weitere Aufnahme iranischer Flüchtlinge: Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am 17. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/2439) abgelehnt, wonach die Bundesregierung weitere iranische Flüchtlinge aus der Türkei aufnehmen solle. Deutschland bleibe mit der Aufnahme von nur 50Flüchtlingen deutlich hinter anderen westlichen Staaten zurück, hieß es zur Begründung. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/4087).

Nährwertprofile auf Lebensmitteln: Ein Antrag der Grünen (17/4015) zur Festlegung von Nährwertprofilen im Rahmen der sogenannten Health-Claims-Verordnung hat der Bundestag abgelehnt. Darin hatten die Abgeordneten gefordert, dass die Bundesregierung sich zügig für eine Umsetzung der Nährwertprofile durch die EU-Kommission einsetzen solle. Die Health-Claims-Verordnung soll sicherstellen, dass Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel nur dann mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen, wenn diese wissenschaftlich belegt sind. Um zu verhindern, dass Lebensmittel als gesund bezeichnet werden, auch wenn sie in der Zusammensetzung mit anderen Lebensmitteln nicht gesund sind, hätte die EU-Kommission bereits verbindliche Nährwertprofile vorlegen sollen. Den Antrag lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Ausschusses für Ernährungsausschusses (17/4892) ab.

Kampf gegen Altersarmut: Die Linke scheiterte am 17. März mit einem Antrag, Altersarmut „umfassend und mit den richtigen Mitteln“ zu bekämpfen. Die von der Bundesregierung geplante Kommission zur Altersarmut sei nicht geeignet, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer „armutsfesten Sicherung“ zu machen. Die Kommission müsse mit Abgeordneten aller Fraktionen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen besetzt werden und Reformvorschläge entwickeln, damit die gesetzliche Rente dauerhaft den Lebensstandard im Alter sichert. Die Koalition lehnte den Antrag ab, SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Dem Beschluss des Bundestages lag eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde (17/4926).

Handel mit Seltenen Erden: Keine Mehrheit fand am 17. März ein Antrag der SPD (17/4553), wonach die Bundesregierung einen „fairen Rohstoffhandel“ sichern und den Handel mit Seltenen Erden offenhalten sollte, Rohstoffen, auf die die deutsche Industrie dringend angewiesen sind. Die SPD hatte die Regierung aufgefordert, ihre Rohstoffstrategie zu konkretisieren und sich in der Welthandelsorganisation für einen offenen Rohstoffzugang und gegen Spekulation einzusetzen. Der Wirtschaftsausschuss hatte empfohlen, den Antrag abzulehnen (17/4910), dem nur die SPD selbst zustimmte.

Pflege-Transparenzkriterien: Nicht durchsetzen konnte sich die SPD am 17. März mit einem Antrag (17/1427), die Qualität und Transparenz in der Pflege weiterzuentwickeln und Pflege-Transparenzkriterien zu optimieren. Die Fraktion hatte darauf verwiesen, dass das von den medizinischen Diensten der Krankenkassen angewandte Prüfsystem Mängel aufweise. so führe das Verfahren der Stichprobenziehung zu einer lückenhaften Darstellung der Pflegequalität, wichtige Kriterien wie die Organisation der Pflegeeinrichtungen blieben in dem Kriterienkatalog unberücksichtigt. Die Regierung soll daher darauf hinwirken, dass sich die Vertragspartner auf Änderungen in den Pflege-Transparenzvereinbarungen verständigen, damit die Pflegequalität verbessert und die Transparenz erhöht werden könne. Die Union argumentierte, der Antrag sei nicht mehr aktuell, da in Gesprächen zwischen Gesundheitsministerium und den Verhandlungspartnern der Pflege-Transparenzvereinbarungen erhebliche Fortschritte erzielt worden seien. Mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken und der Grünen wurde der Antrag auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/4925) abgelehnt.

Europäischer Stabilitätsmechanismus: Für eine  Änderung des Lissabon-Vertrags, die nötig wird, damit der geplante Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) eingesetzt werden kann, hat der Bundestag am 17. März grünes Licht gegeben. Einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (17/4880), der die „Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung“ über diese Frage zum Ziel hat, stimmten die CDU/CSU und FDP zu, SPD, Grüne und Linksfraktion lehnten ihn ab. In dem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen, dass die Finanzierungslasten des geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) „intergouvernemental nach festen Anteilsregelungen ausgestaltet“ werden sollen. Auch „gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenankaufprogramme“ müssten ausgeschlossen werden. Zudem solle der ESM „Teil eines Gesamtpakets werden, welches die Haushaltsdisziplin durch konsequente Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts verbessert“. Abgelehnt wurden vom Bundestag drei Oppositionsanträge. Die SPD hatte in ihrem (17/4881) kritisiert, dass die bislang bestehende Verpflichtung zur mündlichen Unterrichtung der Ausschüsse des Bundestages über Vorhaben und Entscheidungen der Euro-Gruppe „nicht mehr ausreichend“ sei und „auf eine umfassende schriftliche Unterrichtung ausgeweitet“ werden müsse. Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion (17/5095), mit dem die Regierung zudem aufgefordert werden sollte, bei dem EU-Gipfel am 24./25. März dafür zu sorgen, dass „eindeutige Beschlüsse und nicht nur Vereinbarungen getroffen werden“, lehnte das Plenum ebenfalls ab. Die Grünen hatten ebenfalls „eine umfassende schriftliche wie mündliche Unterrichtung des Deutschen Bundestages über das Regierungshandeln in der Eurogruppe“ gefordert (17/4883). Auch das Europäische Parlament solle angemessen beteiligt werden. Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollte die Regierung dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beim Europäischen Rat Ende März nicht zustimmen. Mit ihrem Antrag (17/4882) wollten die Abgeordneten erreichen, dass Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht ergänzt wird. Grundlage der Beschlüsse war eine Empfehlung des Europaausschusses (17/5094).

Bekämpfung der Zwangsheirat: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 17. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften (17/4401) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/5093) angenommen. Damit wurde ein eigenständiges Rückkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen geschaffen, die von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden. Zudem wird ein eigener Straftatbestand gegen Zwangsheirat im Strafgesetzbuch verankert. Die Frist, innerhalb der die Aufhebung der Ehe beantragt werden kann, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängert. Auf Antrag der Koalition war ein eigenständiger Aufenthaltstitel für gut integrierte, geduldete Jugendliche und Heranwachsende in das Gesetz aufgenommen werden. Im Falle „integrationswidrigen Verhaltens“ sieht das Gesetz zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten vor. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der SPD (17/4197) ab, der ein erweitertes Rückkehrrecht im Aufenthaltsgesetz vorsah. Ebenso fand auch der SPD-Gesetzentwurf (17/207) keine Mehrheit, in dem die Fraktion eine Regelung für Altfälle in das Aufenthaltsgesetz aufnehmen wollte. Linke und Grüne enthielten sich. Einem Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/1557), die eine Bleiberechtsregelung in das Aufenthaltsgesetz aufnehmen und damit sogenannte „Kettenduldungen“ vermeiden wollte, lehnten Union, SPD und FDP ab, die Grünen enthielten sich. Das „Menschenrecht auf Freizügigkeit ungeteilt verwirklichen“ war ein Antrag der Linksfraktion (17/2325) überschrieben, dem nur Die Linke und die Grünen zustimmten. Die Linke hatte sich darüber hinaus in einem Antrag (17/4681) für ein „wirksames Rückkehrrecht und eine Stärkung der Rechte der Opfer von Zwangsverheiratungen“ stark gemacht. Dazu enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Antragsteller lehnten die Initiative ab. Abgelehnt wurde ferner ein Antrag der Grünen „für eine wirksame und stichtagsunabhängige gesetzliche Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz (17/1571). Die Linke unterstützte die Grünen, die SPD enthielt sich. Ebenso fand ein Antrag der Grünen (17/2491), Opfer von Zwangsverheiratungen wirksam zu schützen durch bundesgesetzliche Reformen und eine Bund-Länder-Initiative, keine Mehrheit. Nur Die Linke und die Grünen stimmten dafür, die SPD enthielt sich. Schließlich scheiterte im Plenum auch ein weiterer Antrag der Grünen (17/3065), die sogenannte Residenzpflicht für geduldete Ausländer in einem bestimmten Bundesland abzuschaffen und Asylbewerbern und Geduldeten weitestgehende Freizügigkeit zu gewähren. Die SPD stimmte mit der Koalition dagegen, Die Linke unterstützte die Grünen.

SPD-Anträge zur Verkehrsinfrastruktur abgelehnt: Mit der Mehrheit von CDU/CSU, FDP und Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/die Grünen hat der Bundestag am 17. März einen Antrag der SPD (17/782) abgelehnt, in dem die Fraktion eine moderne Zukunftsstrategie zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur gefordert hatte. Unter anderem hatte die SPD argumentiert, dass zur Finanzierung der Verkehrswege nur zehn Milliarden statt der erforderlichen elfeinhalb Milliarden Euro zur Verfügung stünden. Der Verkehrsausschuss hatte empfohlen, den Antrag abzulehnen (17/1479). Die SPD scheiterte darüber hinaus mit einem weiteren Antrag (17/1060), Mobilität nachhaltig zu gestalten und den unter Rot-Grün begonnenen Ansatz der integrierten Verkehrspolitik weiterzuentwickeln und ein Gesamtkonzept dazu vorzulegen, indem der Ausbau des Verkehrsträgers Schiene eine zentrale Rolle einnimmt. Die Koalitionsmehrheit lehnte den Antrag bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/2226) ab.

Schwarzgeldbekämpfungsgesetz beschlossen: Der Bundestag hat am 17. März das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz beschlossen. Grundlage waren gleichlautende Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP 17/4182) sowie der Bundesregierung (17/4802) zu Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/5067 neu) verabschiedete der Bundestag das Gesetz in der Fassung eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen. Während sich die Grünen enthielten, stimmten SPD und Linksfraktion gegen das Gesetz. Ziel ist, dass die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung als Teil einer “Hinterziehungsstrategie„ missbraucht wird. Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist künftig, dass alle nicht verjährten Hinterziehungstatbestände offengelegt werden und dass der Hinterzieher nicht ohnehin bereits vor der Entdeckung stand. Ferner wird die strafbefreiende Wirkung auf Hinterziehungsbeträge bis 50.000 Euro begrenzt und an die fristgerechte Nachzahlung der Steuerschuld geknüpft. Ist der hinterzogene Betrag höher, bleibt der Hinterzieher nur dann straffrei, wenn er neben Steuern und Zinsen zusätzlich freiwillig fünf Prozent des Hinterziehungsbetrages zahlt. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der SPD (17/5085), den nur die Opposition unterstützte. Darin hatte die Fraktion die Regierung aufgefordert, einen Vertragsgesetzentwurf zum Doppelbesteuerung mit der Schweiz von 2010 vorzulegen. Den Regierungsentwurf (17/4802) erklärte der Bundestag für erledigt. Einen Gesetzentwurf der SPD (17/1411), die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige in der Abgabenordnung zu streichen, befürworteten lediglich die SPD selbst und Die Linke. Die Opposition stimmte geschlossen gegen einen Antrag von Union und FDP (17/1755), in dem die Forderungen erhoben wurden, die mit dem Gesetz dann realisiert wurden. Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum der Koalitionsfraktionen lehnte das Parlament einen SPD-Antrag (17/4670) ab, wonach sich die Regierung international für einen automatischen Informationsaustausch über Steuersachverhalte und für eine Erweiterung der EU-Zinsrichtlinie auf alle Kapitaleinkünfte sowie alle natürlichen und juristischen Personen einsetzen solle. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag zudem einen Antrag der Linksfraktion (17/1149) ab, wonach Doppelbesteuerungsabkommen mit den Staaten gekündigt werden sollten, welche nicht die einschlägigen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur steuerlichen Kooperation einhalten und in dieser Hinsicht unkooperativ sind. Schließlich lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (17/1765) ab, in dem die Regierung aufgefordert wurde, in dem die Regierung aufgefordert wird, ein umfassendes und kohärentes Maßnahmenpaket zur effektiven Verfolgung von Steuerflucht auf nationaler Ebene vorzulegen.

Entschließungsanträge zur Japan-Regierungserklärung: Die Bundesregierung soll den Menschen in Japan jede erdenkliche Hilfe, vor alle bei Aufräumungs-und Wiederaufbauarbeiten, zukommen und die Vorgänge in den japanischen Kernkraftwerken detailliert analysieren lassen. Das beschloss der Bundestag am 17. März, als er einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/5048) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur aktuellen Lage in Japan in namentlicher Abstimmung mit 308 Ja-Stimmen bei 272 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen annahm. Zudem sollen die Sicherheitsbestimmungen für die deutschen Kernkraftwerke umfassen überprüft werden. Mit 311 Nein-Stimmen bei 277 Ja-Stimmen lehnte das Plenum die Forderung im Entschließungsantrag der SPD (17/5049) ab, die Atomkraftwerke Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Krümmel, Neckarwestheim I, Philippsburg 1 und Unterweser sofort stillzulegen. Der Forderung, einen Gesetzentwurf zur Rücknahme der “Laufzeitverlängerung„ der Atomkraftwerke vorzulegen und den im Jahr 2000 vereinbarten Atomausstieg zu beschleunigen, um die restlichen Meiler noch in diesem Jahrzehnt endgültig stillzulegen, stimmten 205 Abgeordnete zu, 309 lehnten sie ab, 70 enthielten sich. Die dritte Forderung der SPD, das modernisierte “Kerntechnische Regelwerk„ von 2009 sofort in Kraft zu setzen, um den Stand von Wissenschaft und Technik zur Voraussetzung beim Betrieb deutscher Atomkraftwerke zu machen, stieß auf 318 Nein-Stimmen bei 275 Ja-Stimmen. Nicht namentlich, sondern einfach abgestimmt und abgelehnt wurde die SPD-Forderung, Japan jede mögliche technische und organisatorische Unterstützung anzubieten. Dieses Angebot war aber zuvor bereits durch die Zustimmung zum Entschließungsantrag der Koalition beschlossen worden. Mit 316 Nein-Stimmen bei 69 Ja-Stimmen und 204 Enthaltungen abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/5050), die Nutzung von Atomtechnologien für militärische Zwecke sowie zur Energiegewinnung zu verbieten und alle Atomkraftwerke in Deutschland sofort stillzulegen. Dem Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5051) stimmten 278 Abgeordnete zu, 310 lehnten ihn ab. Darin hatte die Fraktion gefordert, die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke sowie das Atomkraftwerk Krümmel sofort endgültig stillzulegen. Einen weiteren Entschließungsantrag der Grünen (17/5052) befürworteten 273 Abgeordnete zu, 311 lehnten ihn ab. Danach sollte das aktualisierte “Kerntechnische Regelwerk„ vom Sommer 2009 sofort verbindlich angewendet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Bundesamt-Gesetz geändert: Der Bundestag hat am 17. März ohne abschließende Aussprache den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (17/4381) gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unverändert auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/5034) angenommen. Die Änderungen waren laut Regierung erforderlich, da fachkundiges Personal des Bundesamtes bei vielen Fragen des Exports vor allem von Lebensmitteln tierischer Herkunft sowie beim Handel mit Tieren und mit Futtermitteln mit Nicht-EU-Staaten koordinierend und beratend tätig werden muss.

Einfuhrliste geändert: Der Bundestag hat am 17. März auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/4774) einstimmig darauf verzichtet, eine Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Einfuhrliste (17/4403) aufzuheben. Die Einfuhrliste ist eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz. Aufgehoben wird damit das Doppelkontrollverfahren zur Überwachung von Textilimporten aus Usbekistan, zudem gibt es Änderungen bei der Überwachung der Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern.

Rücknahme gebrauchter Energiesparlampen: Keine Mehrheit haben am 17. März Anträge der Linksfraktion (17/2121) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/1583) gefunden, in denen verbraucherfreundliches Rücknahmesystem für gebrauchte Energiesparlampen gefordert worden war. Den Antrag der Linken lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/3684) gegen das Votum der Oppositionsfraktionen ab, dem Antrag der Grünen stimmten auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/3278) nur die SPD und die Grünen zu, Die Linke stimmte uneinheitlich ab. Nach dem Willen der Linken sollte der Einzelhandel zur Rücknahme von kompakten Gasentladungslampen (Energiesparlampen) verpflichtet werden. Die Grünen hatten sich dafür eingesetzt, mehr Rücknahmestellen für gebrauchte Energiesparlampen im Handel zu schaffen und gegebenenfalls über zusätzliche Anreize nachzudenken.

Keine soziale Fortschrittsklausel im EU-Vertragswerk: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 17. März einen Antrag der Linksfraktion (17/902) in namentlicher Abstimmung mit 434 Nein-Stimmen bei 64 Ja-Stimmen und 63 Enthaltungen abgelehnt. Darin hatte die Fraktion gefordert, Änderungen des Lissabon-Vertrages nur zuzustimmen, wenn sie die Aufnahme eines Protokolls mit dem Inhalt einer sozialen Fortschrittsklausel enthalten, wie sie der Europäische Gewerkschaftsbund vorgeschlagen hatte. Im Falle eines Konflikts sollten danach soziale Grundrechte und der soziale Fortschritt Vorrang vor allen Grundfreiheiten und Wettbewerbsregeln haben. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hatte die Ablehnung des Antrags empfohlen (17/4773).

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 17. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 225 bis 233 übernommen (17/4864, 17/4865, 17/4866, 17/4867, 17/4868, 17/4869, 17/4870, 17/4871, 17/4872, 17/4873).

Umbruch in der arabischen Welt: Ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (175040) zur Regierungserklärung von Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle (FDP) zum “Umbruch in der arabischen Welt„ fand am Mittwoch, 16. März, im Plenum des Bundestages keine Mehrheit. Nur Die Linke selbst stimmte ihrer Initiative zu, in der sie die Bundesregierung aufgefordert hatte, im UN-Sicherheitsrat dafür einzutreten, dass der Weg für eine friedliche, gewaltfreie Lösung des Libyen-Konfliktes geöffnet wird, und in der Nato darauf hinzuwirken, dass es nicht zu einer internationalen militärischen Auseinandersetzung kommt. Der libyschen Bevölkerung sollte nichtmilitärisch geholfen werden, und Rüstungsexporte in die gesamte Regierung sollten auf Dauer eingestellt werden, so die Fraktion. Schließlich sollten der Kauf von libyschem Erdöl und Zahlungen dafür eingestellt werden. (vom/eis/nt)

Marginalspalte