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Verteidigung

Bundestag will Aussetzen der Wehrpflicht beschließen

Symbolbild Wehrpflicht

(© pa/chromorange)

Rund 55 Jahre nach ihrer Einführung wird der Bundestag am Donnerstag, 24. März 2011, die allgemeine Wehrpflicht und den zivilen Wehrersatzdienst zum 1. Juli dieses Jahres per Gesetz aussetzen. Zugleich soll ein freiwilliger Wehrdienst von sechs bis 23 Monaten für 15.000 Männer und Frauen geschaffen werden. Über den entsprechenden Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 der Bundesregierung (17/4821) wird das Plenum ab 15 Uhr abschließend beraten und abstimmen. Für diese zweite und dritte Lesung des Gesetzes ist eine Stunde veranschlagt. Die Aussetzung der Wehrpflicht ist Teil der von der Regierung angestrebten Streitkräftereform, mit der die Bundeswehr von derzeit rund 255.000 Soldaten auf bis 185.000 verkleinert werden soll.

„Streitkräftereform schlecht vorbereitet“

Eine Mehrheit im Parlament zu der Gesetzesänderung gilt als gesichert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP kündigten bereits in der ersten Lesung am 24. Februar an, der Vorlage zuzustimmen. Prinzipielle Zustimmung für eine Aussetzung der Wehrpflicht kam auch von Seiten der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Sie kritisierten jedoch, dass die Streitkräftereform zu scheitern drohe, da sie schlecht vorbereitet worden sei. Linke und Grüne forderten zudem, die Wehrpflicht nicht nur auszusetzen, sondern durch eine entsprechende Grundgesetzänderung abzuschaffen.

Artikel 12a des Grundgesetzes bleibt unangetastet

Die Aussetzung der Wehrpflicht gilt nach dem Willen der Bundesregierung ausschließlich in Friedenszeiten, im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll sie wieder aktiviert werden. Deshalb bleibt Artikel 12a des Grundgesetzes, nachdem jeder männliche deutsche Staatsbürger „vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden“ kann, unangetastet.

Nach Ansicht der Regierung stellt die Wehrpflicht einen „erheblichen Grundrechtseingriff“ dar. Ihre konkrete Ausgestaltung und Anwendung sei regelmäßig auf ihre „Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit“ zu überprüfen.

319 Millionen Euro jährlich für freiwilligen Wehrdienst

Vor dem Hintergrund der dauerhaft veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage Deutschlands seien die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe derzeit nicht zu rechtfertigen.

Die jährlichen Kosten für den freiwilligen Wehrdienst werden von der Bundesregierung auf 319 Millionen Euro beziffert. Diese würden jedoch durch die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht vollständig kompensiert.

Mehr Studienanfänger bis 2015

Einmalige Kosten von bis zu 65 Millionen Euro im laufenden Jahr werden nach Angaben der Regierung durch die Zahlung von Verpflichtungsprämien an Mannschaftssoldaten zur Überbrückung personeller Engpässe entstehen.

Die Regierung erwartet zudem, dass sich durch die Aussetzung der Wehrpflicht und des zivilen Wehrersatzdienstes die Zahl der Studienanfänger in den Jahren 2011 bis 2015 um 34.600 bis 59.000 erhöhen wird.

Mehrausgaben von über einer Milliarde Euro

Aus den Verpflichtungen des Hochschulpaktes 2020 und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) entstünden dem Bund und den Ländern zwischen 2011 und 2018 Mehrausgaben von 1,035 bis 1,765 Milliarden Euro.

Die Hälfte davon entfallen nach Angaben der Regierung auf den Bundeshaushalt. (aw)

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