Parlament

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages

Dr. Hans-Peter Bartels ist der zwölfte Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. 1961 in Düsseldorf geboren, gehört der promovierte Politikwissenschaftler seit 1998 dem Deutschen Bundestag an – zuletzt als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses. Am 18. Dezember 2014 war der Verteidigungsexperte mit großer Mehrheit – 532 von 598 Stimmen – zum Wehrbeauftragten gewählt worden, am 20. Mai 2015 wurde er ernannt und am 21. Mai 2015 im Plenum des Deutschen Bundestages vereidigt.

Im Grundgesetz verankert

Der Wehrbeauftragte wird nach Artikel 45b Grundgesetz als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Zu seinen Kernaufgaben gehört ferner, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen. Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr hält der Wehrbeauftragte in einem umfassenden Bericht fest, den er einmal jährlich dem Deutschen Bundestag vorlegt.

Ombudsinstitution der Streitkräfte

Als „Anwalt der Soldaten“ und zugleich Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte nimmt der Wehrbeauftragte eine besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist er weder Mitglied des Deutschen Bundestages noch Beamter.

Tätig wird der Wehrbeauftragte aus eigener Initiative oder auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Seine Informationen erhält er insbesondere durch angemeldete bzw. unangemeldete Truppenbesuche, Gespräche und Eingaben, die ihn aus der Bundeswehr erreichen.

Dabei hat jede Soldatin/jeder Soldat die Möglichkeit, sich direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an den Wehrbeauftragten zu wenden:

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: +49 (0)30 227 38 100
Fax: +49 (0)30 227 38 283
E-Mail: wehrbeauftragter@bundestag.de

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