Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages üben in den Ausschüssen und im Plenum die parlamentarische Kontrolle über die Europapolitik der Bundesregierung aus. Zu diesem Zweck ist das Parlament nach Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes von der Bundesregierung umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich zu unterrichten. Mehr dazu lesen Sie hier.