Parlament Die Verwaltung des Deutschen Bundestages

Der Direktor beim Deutschen Bundestag, Dr. Michael Schäfer. (DBT/Inga Haar)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in ihrer Arbeit von der Verwaltung unterstützt. Rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass der parlamentarische Betrieb reibungslos läuft. Dabei decken sie ein breites Aufgabenspektrum ab: Die Verwaltung bereitet die Sitzungen des Bundestages, seiner Ausschüsse und parlamentarischen Gremien vor und unterstützt die politischen Beratungen. Sie ist verantwortlich für den reibungslosen Betrieb eines Apparates vom Umfang einer Kleinstadt – etwa 7.000 Menschen arbeiten insgesamt im Deutschen Bundestag. Eine eigene Polizei schützt die Abgeordneten und die Parlamentsgebäude.
Der Direktor beim Deutschen Bundestag
Der Direktor beim Deutschen Bundestag leitet im Auftrag des Bundestagspräsidenten oder der Bundestagspräsidentin die Bundestagsverwaltung als Oberste Bundesbehörde. Er wird vom Parlamentspräsidenten ernannt und arbeitet ihm unmittelbar zu. Gleichzeitig ist er Vorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung. Direktor ist seit 1. September 2022 Dr. Michael Schäfer. Er ist der elfte Direktor seit Bestehen des Deutschen Bundestages 1949.
Dem Direktor direkt zugeordnet ist das Protokoll beim Deutschen Bundestag. Das Protokoll ist für die außenpolitischen Begegnungen der Präsidentin des Deutschen Bundestages und der anderen Präsidiumsmitglieder zuständig. Hierzu zählen Gesprächstermine, Reisen und Besuche sowie die diplomatische Korrespondenz. Außerdem ist das Protokoll für Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages wie zum Beispiel Gedenk- und Feierstunden sowie gesellschaftliche und repräsentative Veranstaltungen der Bundestagspräsidentin zuständig. Darüber hinaus liegt beim Protokoll die Zuständigkeit für Ordenssachen, die die Mitglieder des Bundestages betreffen.
Die Bundestagsverwaltung gliedert sich in fünf Abteilungen: Parlament und Abgeordnete, Wissenschaft und Außenbeziehungen, Information und Kommunikation, Technik sowie Zentralabteilung.
Die Abteilung „Parlament und Abgeordnete“
Die Abteilung „Parlament und Abgeordnete“ arbeitet für den Kern des parlamentarischen Betriebs: Sie ist zuständig für den gesamten Bereich der Parlamentsdienste, die personelle und organisatorische Unterstützung der Ausschüsse, die wesentlichen mandatsbezogenen Servicefunktionen sowie für die Unterstützung der Abgeordneten in europäischen Fragen.
Der Parlamentsdienst unterstützt das Plenum: Er druckt und verteilt alle Beratungsunterlagen wie zum Beispiel Gesetzentwürfe oder Anträge, stellt sie elektronisch bereit, betreut die Fragestunde, erstellt das stenografische Protokoll der Sitzungen und unterstützt den die Plenarsitzung leitenden Präsidenten und den Ältestenrat, etwa wenn dieser die Tagesordnung vereinbart.
Die Aufgaben der ständigen Ausschüsse sowie der gegebenenfalls im Laufe der Wahlperiode hinzukommenden Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen werden administrativ, organisatorisch und fachlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterabteilung „Ausschüsse“ betreut.
Zu den mandatsbezogenen Servicefunktionen gehören alle Angelegenheiten der Rechtsstellung aktiver und ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie deutscher Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Abgeordnetengesetz beziehungsweise Europaabgeordnetengesetz.
Dazu gehören insbesondere die Bearbeitung von Leistungen (Entschädigung), die Durchführung der Verhaltensregeln (Nebentätigkeiten) und die Betreuung sämtlicher Aufgaben, die mit der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten zusammenhängen. Zudem werden hier die Mittel für die staatliche Parteienfinanzierung verwaltet – eine Aufgabe des Bundestagspräsidenten als Behörde nach dem Parteiengesetz.
Die zum 1. Januar 2013 geschaffene Unterabteilung Europa umfasst das Sekretariat des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, kümmert sich um EU-Grundsatzangelegenheiten und Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion, befasst sich mit EU-Analysen, Beratung und Prioritäten für EU-Vorhaben sowie mit dem Management von EU-Dokumenten. Hinzu kommen die Erstellung (rechts-)wissenschaftlicher Gutachten zu Fragen des Europarechts und der Europapolitik sowie die frühzeitige Information über aktuelle politische Entwicklungen innerhalb der EU-Institutionen, insbesondere Rechtssetzungsvorhaben, durch das Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages in Brüssel.
Die Abteilung „Wissenschaft und Außenbeziehungen“
Dienstleister für die Abgeordneten, Denkfabrik des Parlaments, Wissensmanager – all das sind die Wissenschaftlichen Dienste in der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Die Abgeordneten benötigen für ihre Arbeit wissenschaftlich fundierte Informationen. So können sie ihre Hauptaufgaben, nämlich die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung, angemessen wahrnehmen. Die Wissenschaftlichen Dienste sollen die Entscheidungsfähigkeit des einzelnen Abgeordneten sowie der parlamentarischen Gremien im Gesetzgebungsprozess stärken – und damit auch deren jeweilige Stellung gegenüber der Bundesregierung.
Die Wissenschaftlichen Dienste beschaffen im Auftrag des einzelnen Abgeordneten Informationen und bereiten sie so auf, dass er vor der Abstimmung möglichst alle Alternativen kennengelernt hat, die zu einem Thema in Gesellschaft und Wissenschaft diskutiert werden. Neben diesen allein für Abgeordnete und ihre Mandatsarbeit erstellten Arbeiten bieten die Wissenschaftlichen Dienste auch allgemein zugängliche Informationen an, die auch im Internet abrufbar sind.
Zur Unterstützung und Pflege der Beziehungen zu anderen Parlamenten weltweit wie zu den wichtigsten internationalen parlamentarischen Versammlungen unterhält der Deutsche Bundestag die Unterabteilung Internationale Beziehungen. Einen wichtigen Beitrag für das bessere gegenseitige Verständnis sowie zur Vertiefung bestehender Kontakte zwischen den nationalen Parlamenten leisten auch die 47 bi- und multilateralen Parlamentariergruppen.
Der Sprachendienst erstellt Übersetzungen und vermittelt Dolmetscher für die Parlamentsarbeit. Im Rahmen der Internationalen Austauschprogramme bietet der Deutsche Bundestag einen deutsch-amerikanischen Jugendaustausch sowie ein Stipendienprogramm für Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus 50 Ländern an. Mit seinen Beratungs- und Fortbildungsangeboten leistet er einen Beitrag zur Stärkung parlamentarischer Institutionen in anderen Staaten.
Die Unterabteilung Petitionen und Eingaben ist die Anlaufstelle, wenn jemand Probleme mit Bundesbehörden hat oder Bundesgesetze ändern möchte – schließlich räumt das Grundgesetz jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht ein, sich mit Sorgen und Nöten, aber auch mit Vorschlägen und Anregungen, direkt an das Parlament zu wenden. Für die Behandlung solcher Anliegen, Petitionen genannt, ist im Bundestag ein besonderer Ausschuss zuständig, der Petitionsausschuss. Er kann von der Bundesregierung und den Bundesbehörden unter anderem Auskunft verlangen und sich Akten vorlegen lassen.
Die Abteilung „Information und Dokumentation“
Die Abteilung I steht für die Bereitstellung und Vermittlung von Informationen für die Abgeordneten sowie für die Information der Bürgerinnen und Bürger über Funktion und Arbeitsweise des Parlaments und seiner Abgeordneten. Die Unterabteilung Information und Kommunikation stellt den Bürgerinnen und Bürgern sowohl am Sitz des Deutschen Bundestages als auch über mobile Öffentlichkeitsarbeit ein großes Informationsangebot bereit. So vermittelt das Referat „Besucherdienst“ jährlich etwa einer Million Besucherinnen und Besuchern in direkter Kommunikation Informationen an den parlamentarischen Originalschauplätzen. Dies geschieht über Informationsvorträge oder Teilnahme an einer Plenarsitzung, Hausführungen in neun Fremdsprachen sowie das Angebot in der parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom. Für die Besichtigung von Kuppel und Dachterrasse des Reichstagsgebäudes steht ein Audioguide-System in elf Sprachen zur Verfügung.
Das Referat „Öffentlichkeitsarbeit“ informiert die Bürgerinnen und Bürger über Aufgaben und Funktionen des Deutschen Bundestages mittels zahlreicher kostenfreier Druck- und Videopublikationen, die grundsätzlich barrierefrei sind und auf der Webseite des Bundestages www.bundestag.de online bestellt werden können. Mit der „mobilen Öffentlichkeitsarbeit“ in Form eines „Infomobils“ und von „Wanderausstellungen“ kommt der Deutsche Bundestag auch direkt zum Bürger „nach Hause“. An der Außendarstellung des Parlaments wirkt außerdem das Referat „Veranstaltungsmanagement, Sonderprojekte“ mit, beispielsweise mit der alljährlichen Film- und Lichtprojektion auf Fassaden des Deutschen Bundestages sowie durch die Organisation des „Tages der Ein- und Ausblicke“. Dem Referat „Kunst im Deutschen Bundestag“ obliegt die Verwaltung der parlamentseigenen Kunstsammlung, die unter anderem von Abgeordneten für die leihweise Ausstattung ihrer Büroräume genutzt werden kann.
Im Referat „Parlamentsnachrichten“ entsteht der Newsletter „heute im bundestag“, der mehrfach täglich über Drucksachen und in Sitzungswochen zusätzlich aus den Ausschüssen berichtet, sowie die vom Deutschen Bundestag herausgegebene Wochenzeitung „Das Parlament“. Das Referat „Onlinedienste, Parlamentsfernsehen“ bündelt im Internetauftritt www.bundestag.de alle wesentlichen Informationen über den Deutschen Bundestag. Über Debatten, Ausschusssitzungen, Anhörungen und Veranstaltungen im Bundestag wird redaktionell berichtet. Auch werden Internetangebote für Kinder (www.kuppelkucker.de) und Jugendliche (www.mitmischen.de) bereitgehalten. Das Parlamentsfernsehen überträgt alle Plenardebatten sowie öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen live, unkommentiert und in voller Länge. Sämtliche Übertragungen sind in der Mediathek abrufbar. Das Referat „Soziale Medien“ informiert regelmäßig über die Arbeit des Deutschen Bundestages in den Sozialen Medien, über den Kanal @hib_Nachrichten bei Twitter sowie auf dem YouTube-Kanal.
In der Unterabteilung Bibliothek und Dokumentation laufen die Fäden der Informationsangebote für die Abgeordneten sowie für die Verwaltung zusammen. Ein großer Teil der Informationsangebote ist auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Bibliothek dient der Informations- und Literaturversorgung des Parlaments, seiner Gremien, der Fraktionen und der Verwaltung. Sie sammelt und erschließt seit 1949 das für die parlamentarische Arbeit notwendige nationale und internationale Schrifttum mit den Schwerpunkten Politik, Recht, öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Sozialwissenschaften sowie Neuere Geschichte und gehört heute mit rund 1,5 Millionen Bänden, etwa 8.600 Fachzeitschriften sowie Zugriff auf etwa 35.700 Online-Medien zu den größten Parlamentsbibliotheken der Welt.
Das Parlamentsarchiv ist das Gedächtnis des Deutschen Bundestages. Hier wird das Archivgut erhalten, das im Deutschen Bundestag entstanden und somit einmalig ist. Es beherbergt etwa 7.000 Regalmeter an Druckwerken sowie etwa 15.000 Ton- und Videoaufzeichnungen und etwa 140.000 analoge und digitale Bilder. Das Archiv ist öffentlich. Die Parlamentsdokumentation betreibt das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) als zentrales Instrument, mit dem die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar wird. In dem Online-System wird der Ablauf sowohl der Gesetzgebungsverfahren als auch aller anderen parlamentarischen Beratungen dokumentiert und über das Internet öffentlich zugänglich gemacht. Die Pressedokumentation ist die zentrale Auskunftsstelle des Deutschen Bundestages über Berichte der nationalen und internationalen Presse mit inzwischen mehr als 28 Millionen Presseartikeln, davon knapp vier Millionen Artikel in elektronischer Form. Eine Auswertung der wichtigsten Zeitungen wird den Abgeordneten und Parlamentsbeschäftigten arbeitstäglich ab 8 Uhr im Intranet in Form einer elektronischen Pressemappe zur Verfügung gestellt.
Die Abteilung „Technik“
Die 2019 neu gebildete Abteilung „Technik“ umfasst die Bereiche Informationstechnik sowie Bau und Logistik.
Die Informationstechnik vereint sowohl IT-Grundsatzfragen als auch neue Informationssysteme, die IT-Beschaffung als auch die Systementwicklung und die IT-Sicherheit. Die Unterabteilung Bau und Logistik kümmert sich um die 30 Liegenschaften des Deutschen Bundestages mit ca. 295.000 Quadratmetern Nutzfläche, die Gebäudetechnik sowie die Assistenzdienste und die Logistik. Auch die Arbeitssicherheit und der Brandschutz gehören zu diesem Bereich.
Die Zentralabteilung
Die Zentralabteilung bildet das administrative und organisatorische Rückgrat der Bundestagsverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, jederzeit die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für die Funktionsfähigkeit des Parlaments unentbehrlich sind. Die Abteilung ist in die zwei Unterabteilungen „Zentrale Verwaltung“ und „Recht“ gegliedert. Die Innenrevision und die Gleichstellungsbeauftragte sind ebenfalls der Zentralabteilung zugeordnet.
Die Unterabteilung Zentrale Verwaltung ist mit den Personalangelegenheiten und der Organisation der Bundestagsverwaltung befasst. Dort sind vier Personalreferate für die Personalgewinnung und -betreuung sowie für die Aus- und Fortbildung zuständig. Das Organisationsreferat verantwortet eine sachgerechte Aufbauorganisation und unterstützt die Parlamentsarbeit durch den reibungslosen und effizienten Ablauf der Verwaltungsverfahren.
Die Unterabteilung Recht ist verantwortlich für die Aufstellung des Haushalts- und des Finanzplans, für allgemeine Rechtsangelegenheiten des Parlaments und seiner Verwaltung, für Polizei- und Sicherungsaufgaben sowie für Vergaben und Fragen des Geheimschutzes.
Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und seiner Gremien ist die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig. Der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt. Die Polizeibeamten sind für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag etwa bei internationalen Konferenzen genutzt werden.
Die parlamentarische Polizeigewalt ist in der Verfassung verankert. Die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages wird damit ausgeschlossen. Der Bundestag ist so vor einer Einflussnahme durch Exekutive und Judikative geschützt, was dem Prinzip der Gewaltenteilung entspricht. Dennoch arbeitet die Polizei des Bundestages mit anderen Polizeibehörden vor Ort eng zusammen.