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Der Deutsche Bundestag kann nach Artikel 23 des Grundgesetzes an den EU-Gesetzgebungsprozessen mitwirken.
© DBT/Simone M. Neumann
Die "parlamentarische Außenpolitik" wird im Deutschen Bundestag auch von Delegationen in internationalen parlamentarischen Versammlungen wahrgenommen.
© DBT/Hartmann Fotografie
© DBT/PPP
© DBT
Die Abgeordneten des Bundestages pflegen Kontakte zu anderen nationalen Parlamenten.
© dpa - Report
© pa/Ulrich Baumgarten