Parlament

Zentrale Ausweisstelle

Die Zentrale Ausweisstelle des Deutschen Bundestages ist für die Ausstellung von Bundestagsausweisen bzw. Hausausweisen zuständig. Diese ermöglichen den regelmäßigen Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages.

Bundestagsausweise werden unter anderem ausgestellt für:

  • Beschäftigte von Abgeordneten, der Fraktionen und der Verwaltung
  • Mitglieder des Europäischen Parlaments und deren Mitarbeitende (örtliche Assistenten)
  • ehemalige Bundestagsabgeordnete
  • Diplomatisches Personal ausländischer Vertretungen (ausschließlich Botschafter/-innen und Gesandte)
  • Dienstausweisinhaber/-innen oberster Bundes-/Landesbehörden und der Ressorts
  • Parteivorstand und parteinahe Stiftungen
  • Interessenvertreter/-innen von Verbänden
  • Beschäftigte beauftragter Unternehmen

Informationen zum Antragsverfahren

Ein Bundestagsausweis wird ausschließlich nach vorheriger Antragstellung ausgestellt. 

Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf einen Hausausweis mindestens 5 bis 7 Werktage vor dem gewünschten Ausstellungstermin bei der Zentralen Ausweisstelle ein. Achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und gut lesbar ist. Unvollständige oder schwer lesbare Anträge können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

Wichtige Hinweise zur Ausstellung des Bundestagsausweises

Der Bundestagsausweis ist persönlich in der Zentralen Ausweisstelle abzuholen. Die Abholung durch eine andere Person ist nicht möglich.

Bitte legen Sie bei der Abholung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor:

  • Personalausweis oder
  • Reisepass (in Kombination mit einer Meldebescheinigung)

Soweit von Personen, die über kein Büro in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages verfügen, beantragte Bundestagsausweise nicht innerhalb von acht Wochen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages in der Zentralen Ausweisstelle abgeholt werden, gilt das Erfordernis des nicht nur gelegentlichen Zutritts zu Liegenschaften des Deutschen Bundestages als nicht erfüllt. 

Nicht mehr benötigte oder abgelaufene Hausausweise des Deutschen Bundestages sind an die Zentrale Ausweisstelle zurückzugeben.

Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge können derzeit keine individuellen Auskünfte zum Eingang oder Bearbeitungsstand eines Antrags erteilt werden.