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Parlament Zentrale Ausweisstelle

In dringenden Fällen können Besuchern und/oder Handwerkern an den Eingängen zu den Liegenschaften Gastausweise für die Dauer des Besuchs bzw. der Tätigkeit gegen Hinterlegung eines amtlichen Lichtbilddokumentes ausgegeben werden.

Die Erreichbarkeit der Zentralen Ausweisstelle ist bei dringenden Anfragen telefonisch unter der Rufnummer 030 227 -33717, 35709 und elektronisch per E-Mail (zentrale-ausweisstelle@bundestag.de) gewährleistet.

Der Antragsvordruck ist bitte vollständig in Blockschrift auszufüllen.

Die Hausausweise werden nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass incl. Meldebescheinigung) an den Antragsteller ausgehändigt.

Die Abholung muss durch den Antragsteller persönlich erfolgen.

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Hausausweise des Deutschen Bundestages sind zurückzugeben.

Soweit von Personen, die über kein Büro in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages verfügen, beantragte Bundestagsausweise nicht innerhalb von acht Wochen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages in der Zentralen Ausweisstelle abgeholt werden, gilt das Erfordernis des nicht nur gelegentlichen Zutritts zu Liegenschaften des Deutschen Bundestages als nicht erfüllt.

Auf Grund der Menge der Anträge können die Antragsteller nicht persönlich über Antragseingang sowie den Bearbeitungsstand informiert werden.

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Adresse

Wilhelmstraße 65 (Erdgeschoß, Raum: E 05 -Wartebereich-)

10117 Berlin

Der Eingang befindet sich gegenüber der Liegenschaft Jakob-Kaiser-Haus (Haus 8) Der Zugang zum Gebäude und die Räumlichkeiten sind barrierefrei angelegt.

Kontakt

Telefon: +49 (0)30 227 35708, 34110, 34054, 33717

Telefax: +49 (0)30 227 36052

E-Mail: zentrale-ausweisstelle@bundestag.de

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