Zentrale Ausweisstelle
Der Antragsvordruck ist bitte vollständig in Blockschrift auszufüllen.
Die Hausausweise werden nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung) an den Antragsteller ausgehändigt.
Die Abholung muss durch den Antragsteller persönlich erfolgen.
Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Hausausweise des Deutschen Bundestages sind zurückzugeben.
Soweit von Personen, die über kein Büro in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages verfügen, beantragte Bundestagsausweise nicht innerhalb von acht Wochen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages in der Zentralen Ausweisstelle abgeholt werden, gilt das Erfordernis des nicht nur gelegentlichen Zutritts zu Liegenschaften des Deutschen Bundestages als nicht erfüllt.
Auf Grund der Menge der Anträge können die Antragsteller nicht persönlich über Antragseingang sowie den Bearbeitungsstand informiert werden.
Öffnungszeiten
Montag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Am – Freitag, den 15. Mai 2026 ist die Zentrale Ausweisstelle geschlossen. An diesem Tag ist die Ausstellung von Dienst- bzw. Bundestagsausweisen nicht möglich. Wie üblich ist der Zutritt zu den Liegenschaften nach Anmeldung an den Eingängen möglich. Die Erreichbarkeit der Zentralen Ausweisstelle ist telefonisch unter den Rufnummern 030 227 -35708 und -35709 sowie elektronisch per E-Mail (zentrale-ausweisstelle@bundestag.de(Interner Link)) gewährleistet.
Adresse
Wilhelmstraße 65 (Erdgeschoß, Raum: E 05 -Wartebereich-)
10117 Berlin
Der Eingang befindet sich gegenüber der Liegenschaft Jakob-Kaiser-Haus (Haus 8) Der Zugang zum Gebäude und die Räumlichkeiten sind barrierefrei angelegt.
Kontakt
Telefon: +49 (0)30 227-35708, -34110, -34054, -33717
Fax: +49 (0)30 227-36052
E-Mail: zentrale-ausweisstelle@bundestag.de(E-Mail)