Parlament

Das Protokoll beim Deutschen Bundestag

Symbolbild mit einer Polizeieskorte bei einem Staatsbesuch mit dem Marie-Elisabeth-Haus.

(DBT/Lichtblick/Achim Melde)

Das Protokoll beim Deutschen Bundestag ist für die außenpolitischen Begegnungen der Präsidentin des Deutschen Bundestages und der anderen Präsidiumsmitglieder zuständig. Hierzu zählen Gesprächstermine, Reisen und Besuche sowie die diplomatische Korrespondenz.

Außerdem ist das Protokoll für Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages wie zum Beispiel Gedenk- und Feierstunden sowie gesellschaftliche und repräsentative Veranstaltungen der Bundestagspräsidentin zuständig. Darüber hinaus liegt beim Protokoll die Zuständigkeit für Ordenssachen, die die Mitglieder des Bundestages betreffen.

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