Mit dem PPP für ein Jahr in die USA
Seit Montag, 2. Mai 2011, können sich interessierte junge Leute um die Teilnahme am deutsch-amerikanischen Jugendaustausch des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) des Deutschen Bundestages und des Kongresses der USA bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Austauschjahr 2012/2013 endet am 2. September 2011.
Das PPP bietet den erfolgreichen Bewerbern einen einjährigen Aufenthalt in einer Gastfamilie mit Besuch einer US-amerikanischen High School oder eines Community College. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik und guten Schulleistungen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Ausreise am 31. Juli 2012 mindestens 15 Jahre und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1. August 1994 bis 31. Juli 1997).
Auch Berufstätige können teilnehmen
Teilnehmen können auch junge Berufstätige und Auszubildende, die ihre Ausbildung am 31. Juli 2012 abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstage nach dem 31. Juli 1987). Gleiches gilt für arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Altersgrenze erhöht sich entsprechend, wenn Grundwehrdienst oder Zivildienst bereits geleistet oder ein freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr absolviert wurde.
Einige Berufe, zum Beispiel Heilberufe, können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen sind daher von der Teilnahme am PPP ausgeschlossen. Genaue Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Praktikum in einem amerikanischen Betrieb
Für junge Berufstätige sieht das Programm den Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb vor. Die Teilnehmer können auch selbst Praktikantenplätze in den USA vorschlagen.
Nicht teilnehmen dürfen Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US- Staatsangehörigkeit oder mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit sowie Inhaber einer Green Card.
Bewerben mit einer Bewerbungskarte
Voraussichtlich stehen 360 Stipendien zur Verfügung. Das Stipendium umfasst unter anderem die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber das Taschengeld. Fahrtkosten zu den Auswahlgesprächen werden nicht erstattet.
Bewerben kann man sich nur mit einer Bewerbungskarte. Schülerinnen und Schüler drucken sich die blaue, junge Berufstätige und Auszubildende die rote Bewerbungskarte aus.
Austauschorganisationen verschicken Unterlagen
Welche Austauschorganisation für Schülerinnen und Schüler zuständig ist, richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem sich der erste Wohnsitz des Bewerbers am 2. September 2011 befindet.
Nach Eingang der Bewerbungskarte verschicken die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Diese müssen an die Austauschorganisation zurückgeschickt werden.
Gute staatsbürgerliche Kenntnisse
Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild, der Motivation und der Eignung der Bewerber und Bewerberinnen für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Von ihnen werden gute staatsbürgerliche Kenntnisse und gute englische Sprachkenntnisse erwartet.
Anschließend legen die Austauschorganisationen den am Programm beteiligten Bundestagsabgeordneten eine Liste mit den am besten geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen vor. Die oder der Abgeordnete nominiert aus dieser Liste die Stipendiatin oder den Stipendiaten. (vom)