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Gesundheit

Bundestag nimmt korrupte Ärzte ins Visier

Wie kann die Korruption im Gesundheitswesen bekämpft werden?

Wie kann die Korruption im Gesundheitswesen bekämpft werden? (© dpa - Report)

Die SPD-Fraktion will Korruption im Gesundheitswesen wirksamer bekämpfen. Über ihren Antrag (17/3685) debattierte der Bundestag am Freitag, 27. Mai 2011, in erster Lesung. Der SPD-Gesundheitsexperte Dr. Edgar Franke sagte in der Debatte, aufgrund von Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen gingen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jedes Jahr “erhebliche Summen„ an Versichertengeldern verloren. Es liege auch “im Interesse der ehrlichen Ärzte„, dass gegen Fehlverhalten effektiver vorgegangen werde.

FDP: SPD stellt Ärzte unter Generalverdacht

Der FDP-Abgeordnete Dr. Erwin Lotter warf der SPD vor, “die gesamte Ärzteschaft unter Generalverdacht„ zu stellen. Die SPD-Fraktion bezieht sich in ihrem Antrag auf Schätzungen des “European Healthcare Fraud and Corruption Network“, nach denen sich die Verluste im Gesundheitswesen aufgrund von Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung auf drei bis zehn Prozent der Ausgaben belaufen.

„Das wären in Deutschland alleine bei den gesetzlichen Krankenkassen zwischen fünf und 18 Milliarden Euro pro Jahr“, schreiben die Abgeordneten. Über die Höhe der Verluste lasse sich streiten, räumte Franke ein, aber es handele sich „um eine Riesensumme“. Das sei bei Fachleuten unbestritten.

SPD will Strafgesetzbuch ändern

Als Gegenmaßnahme schlägt die SPD-Fraktion vor, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte künftig Straftatbestände darstellen. Dazu heißt es in dem Antrag, derzeit sei es in der staatsanwaltschaftlichen Praxis und in der juristischen Literatur höchst umstritten, ob sich niedergelassene Vertragsärzte überhaupt wegen Korruptionshandlungen strafbar machen können.

Die Abgeordneten verlangen, dass es einen strafrechtlichen Schutz für die Patienten geben müsse, „der sicherstellt, dass nicht wirtschaftliche, sondern ausschließlich medizinische Beweggründe für die Art der Behandlung maßgeblich sind“. Dazu sagte Franke: „Es kann nicht sein, dass Ärzte bestimmte Medikamente nur deshalb verordnen, weil sie dafür Geld oder Sachwerte von der Industrie bekommen.“

CDU/CSU gegen Pauschalverdächtigungen

Die Frage, wann Geschenke von Pharmaunternehmen an Ärzte einer Bestechung gleichkommen, beschäftigt derzeit auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im vorliegenden Fall ist ein Pharmaunternehmen angeklagt, Ärzte bestochen zu haben, damit sie Patienten ihre Reizstromgeräte verschreiben. Im Gegenzug erhielten Ärzte für ihre Praxen hochwertige medizinische Geräte für einen günstigeren Preis oder umsonst.

Der CDU-Abgeordnete Dietrich Monstadt sagte, der Bundestag sei „gut beraten“, die Entscheidung des BGH abzuwarten. Monstadt fügte hinzu, das Ausgabenvolumen des Gesundheitsfonds von 170 Milliarden Euro pro Jahr wecke bei manchen „Begehrlichkeiten“, sich ein „zu großes Stück aus dem Kuchen herauszuschneiden“. Es gebe Fehlverhalten, aber Ehrlichkeit sei der Regelfall. „Pauschalverdächtigungen sind fehl am Platz“, unterstrich der Unionsabgeordnete. Er fügte hinzu: „Wir wollen keine Sonderstraftatbestände für Ärzte.“

„Schadenssumme völlig aus der Luft gegriffen“

Auch Lotter lehnte den SPD-Antrag ab. Er strotze nur so vor Unterstellungen gegen einen ganzen Berufsstand, sagte der FDP-Gesundheitspolitiker. Es gebe aber in jedem Berufszweig „schwarze Schafe“.

Die von der SPD genannte Schadenssumme sei zudem „völlig aus der Luft gegriffen“. In der von den Sozialdemokraten genannten Quelle sei „Deutschland überhaupt nicht untersucht“ worden.

Linke: Nicht nur auf kleine Fische konzentrieren

Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen unterstützten hingegen das Anliegen der SPD. Korrupte Praktiken seien „nicht nur eine finanzielle Belastung“ des Gesundheitswesens, sondern „ein moralischer Schlag ins Gesicht“ all jener, die die Interessen der Patienten in den Mittelpunkt ihrer eigenen Arbeit stellen - und das sei die Mehrheit der Ärzte und Pflegekräfte, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kathrin Vogler (Die Linke).

Bei konsequenter Korruptionsbekämpfung könne der Kassenbeitrag um bis zu 1,5 Prozentpunkte gesenkt werden, allerdings nicht, wenn man sich, wie die SPD in ihrem Antrag, nur auf die „kleinen Fische“ konzentriere. „Solange Sie sich nicht auch die Beziehungen zwischen der klinischen und akademischen Medizin und Industrie vornehmen, lassen Sie die großen Haie weiter im Karpfenteich des Gesundheitswesens wildern“, kritisierte Vogler.

Grüne: Zwischen Korruption und Systemfehlern trennen

Maria Klein-Schmeinck (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, es gehe darum, Korruption im Gesundheitswesen entschlossen entgegenzutreten. „Ich glaube, da haben wir noch etliche Mängel zu verzeichnen“, betonte die Abgeordnete. Gleichzeitig bemängelte sie, dass der Antrag nicht die ausstehende Entscheidung des BGH berücksichtige. Außerdem unterscheide die SPD-Vorlage nicht klar zwischen Korruption und „Fehlern im System“.

In dem Antrag, mit dem sich nun der Gesundheitsausschuss des Bundestages befassen wird, fordern die Sozialdemokraten auch, durch entsprechende gesetzliche Regelungen sicherzustellen, „dass systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden“. Zudem müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei errichten.

„Straftatbestand schaffen“

Außerdem regen die SPD-Abgeordneten an, einen besonderen, auf sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte abzielenden Straftatbestand zu schaffen. Zurzeit sei es so, dass das gesundheitliche Risiko für den Patienten und die Frage der Behandlungsqualität für die strafrechtliche Qualifizierung als Betrug keine Rolle spiele.

Wenn also Ärzte eines Krankenhauses operieren, ohne die dafür notwendigen Qualifikationen zu haben und dafür eine Rechnung gestellt wird, als ob der Eingriff vom dafür qualifizierten Arzt erbracht worden wäre, entstehe der Krankenkasse nach derzeitiger Rechtslage kein Schaden, weil die Leistung auch bei ordnungsgemäßer Erbringung hätte bezahlt werden müssen. (mpi)

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