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Kultur

Digitalisierung alter Filme erfordert Auswahlkriterien

Kinosaal

(pa/ empics)

Zu einem öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Filmerbe – Archivierung und Digitalisierung“ im Ausschuss für Kultur und Medien unter Vorsitz von Monika Grütters (CDU/CSU) waren am Mittwoch, 9. November 2011, sieben Experten geladen: Margarete Evers, Direktorin für Tarif, Gremien und Verbände der „Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e.V.“, Karl Griep, Leiter der Abteilung Filmarchiv im „Bundesarchiv“, der Regisseur Hans W. Geißendörfer in seiner Funktion als Geschäftsführer der „Schätze des deutschen Films GFT GmbH“, Eberhardt Junkersdorf, Vorsitzender des Kuratoriums der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, der Verwaltungsdirektor Dr. Paul Klimpel und der Künstlerische Direktor Dr. Rainer Rother der Stiftung Deutsche Kinemathek„ und Jan Fröhlich, technischer Leiter Digitale Postproduktion bei der “CinePostproduction GmbH„ vom Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen.

Verfahren und Strategien zur Digitalisierung im audiovisuellen Bereich beschäftigen die Kultur- und Medienpolitikerinnen und –politiker schon seit geraumer Zeit. Sie wollen dafür sorgen, das deutsche Filmerbe in seiner Vielfalt einem möglichst breiten Publikum dauerhaft zugänglich zu machen und dabei die Interessen der Filmbranche, der Rechteinhaber bezeihungsweise -verwerter, der Filmfördereinrichtungen, Archive und Stiftungen zu berücksichtigen.

Basis für die weitere Arbeit der Abgeordneten

Der Ausschuss für Kultur und Medien hatte daher die Expertin und die Experten geladen, um Möglichkeiten zu diskutieren, wie der Bund die Sicherung, den Erhalt und die Zugänglichmachung des Filmerbes in Deutschland unter Berücksichtigung moderner technischer Verfahren bewerkstelligen kann.

Im Rahmen des öffentlichen Fachgesprächs, zu dem viel interessiertes Publikum gekommen war, wurden Erkenntnisse gewonnen, die den Ausschussmitgliedern als Basis für ihre weitere Arbeit dienen.

Hohe Restaurationskosten

Marco Wanderwitz von der CDU/CSU-Fraktion wollte eingangs wissen, ob der Digitalisierung Grenzen gesetzt sind und wenn ja, “wer beurteilt, was Kulturgut ist?„ Dr. Rainer Rother erklärte daraufhin: “Wenn das Filmerbe digitalisiert wird, muss eine Auswahl getroffen werden„, allein aus Kostengründen. Deshalb müssten allgemein gültige Kriterien festgelegt werden, denn es wäre falsch, “die tausend Bekanntesten zu nehmen, die jeder kennt und die bereits auf DVD erschienen sind„.

Eberhard Junkersdorf ergänzte, dass viele alte Filme beispielsweise aus den 1920er Jahren noch nicht einmal restauriert worden seien. Die Kosten für die Restauration alten Filmmaterials würden auch relativ hoch liegen, bei etwa 750.000 Euro pro Film.

“Alle sieben, acht Jahre umkopieren„

Die SPD-Abgeordnete Angelika Krüger-Leißner interessierte sich für die möglichen digitalen Speichermedien. Experte Fröhlich erklärte, dass es neue Filme gebe, von denen kein Negativ existiere, sondern allein digitale Kopien. “Solche Filme sind schon komplett verlorengegangen. Ich kenne aktuell kein Speichermedium, dem ich meine Daten länger als zehn Jahre anvertrauen würde. Das heißt, man muss alle sieben, acht Jahre umkopieren. Ein herkömmlicher Negativfilm bietet eine ganz andere physikalische Sicherheit„.

“Manche Filme laufen Gefahr kaputtzugehen, wenn sie nicht digitalisiert werden„, warnte Geißendörfer. Deshalb müsse nicht sofort ein Medium zur Verfügung stehen, das die Speicherung für 500 Jahre erlaubt, sondern es könnten “auch erst einmal nur 50 Jahre sein„.

“Rechtelage nicht immer eindeutig„

Auf die Frage der Abgeordneten der Linksfraktion Dr. Petra Sitte, inwiefern unklare Rechtelagen die Digitalisierung behindern könnten, antwortete Dr. Paul Klimpel, dass die Rechtelage in der Tat nicht immer eindeutig sei. Vor allem bei älteren Filmen könnte es zu Problemen kommen, beispielsweise bei der Ermittlung von Rechteinhabern.

Die Frage der Grünen-Abgeordneten Claudia Roth, welche Filme die Vertreter der Stiftung Deutsche Kinemathek zuerst digitalisieren wollen, stellten die Experten die Gegenfrage in den Raum, ob es eines Filmerbe-Gesetzes bedürfe.

 “Alles ist Kultur„

Karl Griep hob hervor, dass ein Filmportal ein nützliches Instrument wäre, um die Öffentlichkeit zu informieren. Margarete Evers betonte, sie gehe davon aus, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die teils eigene Filme produzieren und an Kinoproduktionen beteiligt sind, “ihr Material selbst archivieren. Aber ob das zur Bewahrung des Filmerbes ausreicht, das kann ich nicht beurteilen„.

Regisseur Geißendörfer betonte, dass ihm im in seinem Portal “der deutsche Film herzlich willkommen„ sei: “Alles ist Kultur„. (ver)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Margarete Evers, Direktorin für Tarif, Gremien und Verbände; Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.
  • Karl Griep, Leiter der Abteilung Filmarchiv im Bundesarchiv
  • Hans W. Geißendörfer, Geschäftsführer, Schätze des deutschen Films GFT GmbH
  • Eberhard Junkersdorf, Vorsitzender des Kuratoriums, Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
  • Dr. Paul Klimpel, Verwaltungsdirektor, Stiftung Deutsche Kinemathek
  • Dr. Rainer Rother, Künstlerischer Direktor, Stiftung Deutsche Kinemathek
  • Jan Fröhlich, Technischer Leiter Digitale Postproduktion bei der CinePostproduction GmbH, Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V. (VTFF)

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