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Haushalt

NSU-Opfer erhielten 600.000 Euro aus Härtefonds

„Eine hervorragende rechtspolitische Bilanz“ habe die Koalition nach drei Jahren Regierungsarbeit vorzuweisen: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nutzte die eineinhalbstündige Plenardebatte zum Etat ihres Ressorts am Donnerstag, 13. September 2012, im Bundestag, um Erfolge zu präsentieren. Das Ministerium liege „voll im Zeitplan“, bereits drei Viertel der im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzesinitiativen seien umgesetzt. Für das Justizministerium mit dem kleinsten Etat aller Bundesministerien, der im Einzelplan 07 des Bundeshaushalts (17/10200) festgeschrieben ist, sei das eine „gute Bilanz“.

„Wir haben eine Million Euro im Härtefall-Fonds für Opfer extremistischer Übergriffe bereitgestellt“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger weiter. Im Falle der NSU-Opfer habe die Regierung „schnell und unbürokratisch reagiert“: Mehr als 600.000 Euro seien bereits an die Opfer geflossen, bis Jahresende werde „die Million aufgebraucht sein“. Allerdings hoffe sie, fügte die Justizministerin hinzu, „dass wir im nächsten Jahr nicht den Fonds in dieser Höhe brauchen“.

Linke warnt vor „falschem Zeichen“

Dem widersprach Steffen Bockhahn , Abgeordneter der Fraktion Die Linke, heftig: „Wenn ein solcher Fonds gekürzt wird, dann ist das ein falsches Zeichen.“ Bockhahn forderte die Justizministerin auf, die Gelder bei einer Million Euro zu belassen. Im Gegensatz zur Ministerin befürchtet er, „dass wir leider noch viele Opfer bekommen werden“. Anschließend kam der Linkspolitiker auf die aktuell vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie zu einer möglichen NS-Vergangenheit des Ministeriums selbst zu sprechen.

Derzeit wird von Experten erforscht, ob und inwiefern nach Ende des Zweiten Weltkriegs ehemalige NS-Angehörige im Justizministerium beschäftigt wurden. Bockhahns Fraktion habe im letzten Jahr einen entsprechenden Antrag gestellt, der aber von der Koalition abgelehnt worden sei. „Um so mehr freut mich, dass Sie das jetzt von sich aus machen“, sagte er. 

FDP lobt Bundesverfassungsgericht

Diese Auseinandersetzung des Justizministeriums mit der eigenen Vergangenheit griff auch Dr. Stefan Ruppert (FDP) auf. Er lobte die Initiative, befand, dass es „an der Zeit“ sei, „dass wir eine Historisierung des Verfassungsgerichts befördern“, sagte er. Ruppert zeigte sich überzeugt, dass alle „viel darüber lernen“ könnten, „wie sich die Bundesrepublik in einen demokratischen Rechtsstaat befördert hat“.

Er lobte Arbeit und Funktion des Bundesverfassungsgerichts, das ein „Ansehen wie kein anderes“ genieße. Das Verfassungsgericht habe zum Gelingen der Bundesrepublik Unermessliches geleistet: „So auch gestern“, fügte Ruppert mit Blick auf das ESM/Fiskalpakt-Urteil vom 12. September hinzu.

 „Wichtiges Instrument für Jugendrichter“

Dr. Günter Krings (CDU/CSU) betonte, dass es in einer Haushaltsdebatte meistens nur um Geld gehe. Der Justizetat mache lediglich 0,2 Prozent oder weniger des Gesamthaushalts aus. „Umgelegt auf den Bürger ist das nicht einmal ein Euro.“

Ebenso wie die Bundejustizministerin zählte er die Erfolge der aktuellen Bundesregierung in juristischer Hinsicht auf, beispielsweise den Warnschussarrest für jugendliche Straftäter. Dieser sei ein „wichtiges Instrument für Jugendrichter“: Denn auch bei einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe dürfen Richter jugendliche Straftäter für bis zu vier Wochen im Jugendstrafvollzug zur Abschreckung unterbringen.

SPD und Grüne weisen auf ungelöste Aufgaben hin

Eben weil der Etat des Bundesjustizministerium im Vergleich zu den übrigen Ressorts so gering ausfalle, „müssen wir hier heute nicht über Geld reden“, sagte Jerzy Montag, Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Vielmehr wolle er deshalb über die „Bilanz der Bundesjustizministerin“ sprechen. Wie die übrigen Redner der Oppositionsfraktionen hielt er der Aufzählung  von Erfolgen und Verbesserungen in der aktuellen Legislaturperiode einige ungelöste Aufgaben entgegen. Die Bedeutung der Justiz liege schließlich „im Schutz der Bürger und der Rechtsstaatlichkeit“, erklärte Montag. Die Bedeutung des Ressorts stehe „im umgekehrten Verhältnis“ zu seinem Etat.

Auch die SPD-Abgeordnete Christine Lambrecht zählte eine Reihe von Themen auf, die sie bislang auf der Agenda der Justizministerin vermisst habe: beispielsweise die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit der Ehe. „Auch heute haben Sie nichts dazu gesagt. Als Sie noch in der Opposition waren, wollten Sie diese Gleichstellung“, kritisierte Lambrecht. Leutheusser-Schnarrenberger und forderte sie auf: „Lassen Sie den Worten aus Oppositionszeiten Taten folgen!“ Weiter warf die Oppositionspolitikerin der Justizministerin vor, sich „innerhalb der Koalition nicht gegen die Hardliner durchsetzen zu können.“

Gesamtausgaben von knapp 600 Millionen Euro geplant

Die Gesamtausgaben des Bundesjustizministeriums sollen sich 2013 auf 595,40 Millionen Euro belaufen. Das sind 87,13 Millionen Euro mehr als 2012. Die Einnahmen dagegen liegen den Berechnungen zufolge im kommenden Jahr bei 484 Millionen Euro; ein Plus von 42,5 Millionen Euro gegenüber 2012. Zu den Einnahmen zählen unter anderem die Einnahmen aus Veröffentlichungen, die 2013 — ebenso wie 2012 — auf 13 Millionen Euro kalkuliert werden. Die Beteiligung an der Juris GmbH, einem Rechtsportal, soll dem Bundesjustizministerium 2013 genau wie 2012 Gewinne von 2,56 Millionen Euro bescheren. Allerdings werden die Kosten für das Vorhalten von Datenbanken durch die Juris GmbH mit fast vier Millionen Euro veranschlagt.

Die Personalausgaben des Justizministeriums beziffern sich für 2013 laut Haushaltsentwurf auf 437,62 Millionen Euro. 2012 war diese Titel mit nur 384,08 Millionen Euro veranschlagt. Etwas mehr als eine halbe Million Euro stellt das Ministerium für die Pflege internationaler Beziehungen auf dem Gebiet des Rechts bereit, lediglich 138.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit. (ver/13.09.2012)

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