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Finanzen

Beratung über höhere Eigenkapitalvorschriften

Banktresor

(© dpa-Report)

Mit neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken beschäftigt sich der Bundestag in einer Kernzeitdebatte am Donnerstag, 18. Oktober 2012. Eine Erhöhung des Eigenkapitals war vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 vorgeschlagen worden („Basel III“), der damit Konsequenzen aus der Finanzkrise zog. Die einstündige Aussprache beginnt um 12.55 Uhr. Sie wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Die Vorschläge sehen unter anderem vor, dass das „harte Kernkapital“ der Finanzinstitute um das Dreieinhalbfache erhöht wird. Außerdem sollen Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen.

Umsetzung eines G-20-Beschlusses

Obwohl die entsprechende EU-Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und deren Beaufsichtigung sowie die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute noch nicht in Kraft getreten sind, hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf (17/10974) zu deren Umsetzung eingebracht, der Grundlage der Debatte ist.

Damit wird auch ein Beschluss des Gipfels der führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20-Gipfel) von 2009 umgesetzt, der gefordert hatte, die Widerstandskraft des Bankensektors gegenüber Schocks aus Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft zu stärken. Der gesamte Prozess wird als „CRD IV“ (Capital Requirements Dirctive) bezeichnet. Angestrebt werden auch ein besseres Risikomanagement der Banken und mehr Transparenz durch erweiterte Offenlegungspflichten.

Banken sollen Kapitalpuffer aufbauen

Zu den Eigenkapitalvorschriften heißt es, die Institute müssten künftig einen fixen Kapitalerhaltungspuffer aufbauen, der im Jahr 2016 mit 0,625 Prozent beginnt und im Jahr 2019 2,5 Prozent an zusätzlichem und ständig vorzuhaltendem hartem Kernkapital betragen soll.

Daneben soll ein antizyklischer Kapitalpuffer gebildet werden, „der in Deutschland eine zeitlich befristete Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen im Umfang von bis zu 2,5 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr, an zusätzlichem harten Kernkapital erfordert. Ein weiterer Kapitalpuffer zur Abwehr systemischer Risiken von bis zu drei Prozent oder mehr unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich festgelegt werden“, schreibt die Bundesregierung.

Verschärfung der Sanktionensrechte

Weiter heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf, bisher hätten Verstöße gegen bankenaufsichtsrechtliche Regelungen nur unzureichend mit finanziellen Sanktionen belegt werden können. Die neuen EU-Regelungen würden eine erhebliche Verschärfung vorsehen: „Dabei kann es neben den klassischen Instrumenten wie zum Beispiel Entzug der Zulassung, Unterlassungsanordnungen, Abberufung von Vorstandsmitgliedern, künftig zu einer Abschöpfung der aus den Verstößen erzielten Gewinne und zur Verhängung von empfindlichen Verwaltungssanktionen kommen.“

Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. (hle/11.10.2012)

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