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Finanzen

Bundestag debattiert über europäischen Fiskalvertrag

Eurosymbol

(© pa/chromorange)

Die Umsetzung des europäischen Fiskalvertrags steht am Freitag, 19. Oktober 2012, ab 9 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages. In der auf 90 Minuten angesetzten Debatte geht es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags (17/10976, 17/11011). Dabei soll das Haushaltsgrundsätzegesetz an die Vorgaben des europäischen Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts angepasst werden. Die Aussprache wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Neue Haushaltsdisziplin ist erforderlich“

Wichtigster Punkt dabei ist die Festschreibung einer Obergrenze für das strukturelle Defizit von höchstens 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass die finanzielle Solidität der Euro-Mitgliedstaaten und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion durch die Regelungen des Maastricht-Vertrags nicht ausreichend gewährleistet seien, heißt es im Gesetzentwurf.

„Die Bewältigung der Haushaltskrise erfordert eine neue Haushaltsdisziplin für ganz Europa“, schreibt die Bundesregierung. Bund und Länder stimmten darin überein, „dass der Entwicklung der Sozialversicherungen und der kommunalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpakts eine wichtige Rolle zufällt“. Die Entwicklung der Finanzen in den Sozialversicherungen liegt dabei in der Verantwortung des Bundes, während die Länder die Verantwortung für ihre Kommunen übernehmen sollen. Nach dieser ersten Lesung wird der Entwurf in den Ausschüssen weiterberaten.

„Fiskalpolitischer Korrekturmechanismus“

Er sieht vor, dass der bereits existierende Stabilitätsrat die Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitobergrenze von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts überwachen soll. Der Stabilitätsrat soll Handlungsempfehlungen bereits abgeben, „wenn er bei seiner Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Obergrenze in mindestens einem Jahr des Schätzzeitraums überschritten wird“, heißt es. Überprüft werden soll zwei Mal jährlich. Die Empfehlungen des Stabilitätsrats richten sich an Bund und Länder. Damit werde im Zusammenspiel mit den Schuldenbremsen des Bundes und der Länder sowie den Fiskalregeln der Kommunen und der Sozialversicherungen ein fiskalpolitischer Korrekturmechanismus für den Gesamtstaat etabliert, heißt es in der Begründung.

Geändert werden soll in diesem Zusammenhang auch das Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht Sanktionszahlungen der Staaten bei Verletzung der Haushaltsdisziplin vor. Danach soll der Bund etwaige Sanktionszahlungen wegen Überschreitens der Defizitobergrenze bis einschließlich 2019 allein übernehmen müssen. Außerdem soll er sich verpflichten, dem Sondervermögen zur Finanzierung der Errichtung von 30.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 580,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz

Gegenstand der Debatte ist auch die erste Lesung des Entwurfs der Bundesregierung für ein zweites Nachtragshaushaltsgesetz (17/10900). Darin soll die Verpflichtung des Bundes zur Finanzierung dieser zusätzlichen Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder realisiert werden. Dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ soll der Bund dazu 580,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Ferner soll mit dem zweiten Nachtragshaushalt der Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs vom 28. und 29. Juni 2012 umgesetzt werden, das Kapital der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Luxemburg um zehn Milliarden Euro auf 21,6 Milliarden Euro zu erhöhen. Der deutsche Anteil an der Kapitalerhöhung beträgt knapp 1,62 Milliarden Euro. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Aufschwung in den EU-Mitgliedstaaten zu fördern. Mit dem Nachtrag sollen die Voraussetzungen für die frühzeitige Einzahlung des deutschen Anteils an der Kapitalerhöhung geschaffen werden. (hle/16.10.2012)

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