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Parlament

Wichtige gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2013

Bundesgesetzblatt

(© DBT/Bohn)

Ein Führerschein für ganz Europa, mehr Geld für Demenzkranke und keine Praxisgebühr mehr: Zum Jahreswechsel sind einige neue Gesetze in Kraft getreten, wurden geändert oder aufgehoben. So müssen Patienten seit Jahresbebinn keine Praxisgebühr beim Arzt oder Zahnarzt mehr bezahlen. Der Bundestag hat die Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Quartal im November 2012 einstimmig abgeschafft, um Bürokratie abzubauen. Insgesamt werden die Bürger damit um 1,8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Mehr verdienen mit Minijob: Die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftige wird von 2013 an angehoben. Im neuen Jahr dürfen Minijobber bis zu 450 Euro verdienen, erst ab diesem Betrag müssen Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze bei so genannten Midijobs von 800 auf 850 Euro. Für beide Beschäftigungsformen wird aber die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich.

Elektronische Steuerkarte: Papier-Lohnsteuerkarte ade: Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viel Bürokratie und Zeit einsparen soll. So werden die Daten wie Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge nicht mehr per Hand erfasst.

Beiträge zur Rentenversicherung: Die Rentenbeiträge sinken im neuen Jahr. Arbeitnehmer müssen 2013 einen Beitrag von 18,9 statt bisher 19,6 Prozent einzahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlastet das jährlich um etwa drei Milliarden Euro.

EU-Führerschein: Ein neuer europaweit gültiger Führerschein wird die bisherigen Führerscheine ersetzen. Nach dem 19. Januar bekommen alle, die eine Fahrprüfung ablegen oder einen neuen Führerschein wegen Verlust beantragen, das neue Dokument. Dieser gilt nur noch fünfzehn Jahr lang. Danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Der alte graue Papierführerschein bleibt bis 2033 von der Tauschpflicht befreit.

Private Vorsorge für den Pflegefall: Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Gesetzlich Versicherte erhalten jährlich 60 Euro, das heißt fünf Euro im Monat, wenn sie eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Der Mindestbeitrag, der eingezahlt werden muss, beträgt 120 Euro im Jahr.

Höherer Beitragssatz zur Pflegeversicherung: Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung wird zum neuen Jahr um 0,1 Prozentpunkte von 1,95 auf 2,05 Prozent angehoben, der Beitrag bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent erhöht. Damit sollen verbesserte Bedingungen für Pflegebedürftige finanziert werden.

Verbesserte Pflege: Pflegebedürftige können ab dem neuen Jahr freier entscheiden, wie sie die Zeit mit dem Pflegedienst nutzen möchten. Zusätzlich zu den Grundleistungen kommt nun die häusliche Betreuung hinzu, das heißt Spaziergänge oder Vorlesen. Pflegenden Angehörigen wird es zudem erleichtert, eine Auszeit zu nehmen.

Mehr Geld für Demenzkranke: Mit der Reform erhalten Pflegebedürftige mit einer Demenzerkrankung mehr Geld. Erstmals haben Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) Anspruch auf ein Pflegegeld (monatlich 120 Euro) oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige mit einer Demenzerkrankung in den Pflegestufen I bekommen vom 1. Januar 2013 an ein um 70 Euro höheres Pflegegeld (305 Euro) oder um 215 Euro höhere Sachleistungen (bis zu 665 Euro). In Stufe II gibt es 85 Euro mehr Pflegegeld, bei Sachleistung 150 Euro mehr.

Förderung von Pflege-WGs: Für Wohnformen zwischen ambulant und stationär erhalten Bedürftige 200 Euro zusätzlich. Die Gründung einer Pflege-WG wird mit 2.500 Euro pro Person für Umbauten gefördert.

Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger: Die Regelsätze für die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen werden ab Januar 2013 erhöht. Alleinstehende erhalten somit einen Betrag von 382 Euro und damit acht Euro mehr als bisher. Kinder bis sechs Jahren erhalten fünf Euro mehr, Kinder von sieben bis 14 Jahren sechs Euro mehr. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.

Kehrmonopol für Schornsteinfeger abgeschafft: Auf Druck der Europäischen Union wird das für Kehrmonopol für deutsche Bezirksschornsteinfeger aufgebrochen. Hauseigentümer können ab dem 1. Januar 2013 selbst entscheiden, welchen Schornsteinfeger sie wählen.

Elektroautos steuerlich befreit: Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder, die reine Elektrofahrzeuge sind oder Brennstoffzellen haben und zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 zugelassen worden sind, werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. (sq/27.12.2012)

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