Kürzere Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen
Die bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft in der Abgabenordnung und im Umsatzsteuergesetz sollen in einem ersten Schritt auf acht Jahre verkürzt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, 25. April 2013, nach zweiter und dritter Lesung den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (17/13082, 17/13259, 17/13268). Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP, während die drei Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten.
CDU/CSU: Steuerschlupfloch wird geschlossen
In der Debatte appellierte Olav Gutting (CDU/CSU) an die Opposition, im Bundesrat dem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil damit auch ein Steuerschlupfloch geschlossen werde. So werde es nicht mehr möglich sein. über die Gründung so genannter „Cash GmbHs“ Vermögen zu verschieben. „Wenn es Ihnen ernst ist mit ihrem Anliegen, Steuergestaltungsmodelle zu verhindern, dann stimmen Sie zu“, sagte Gutting an die Adresse der Opposition. Außerdem könne die Opposition deutlich machen, wie ernst es ihr mit dem Bürokratieabbau sei.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, sollen auch die Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch in einem ersten Schritt ebenfalls auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Die Änderung werde ab dem Jahre 2015 zu einem Einsparpotenzial bei den Unternehmen um 2,5 Milliarden Euro führen, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Entwurf.
SPD: Für öffentliche Haushalte nicht verkraftbar
Ingrid Arndt-Brauer (SPD-Fraktion) erinnerte die Koalition daran, dass alle angesprochenen wichtigen Maßnahmen bereits im Jahressteuergesetz enthalten gewesen seien. Das Vermittlungsausschussergebnis dazu habe die Koalition „aus ideologischen Gründen“ abgelehnt. In das Vermittlungsausschussergebnis war die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften aufgenommen worden.
Außerdem sagte Arndt-Brauer, dass die auf 2,5 Milliarden Euro bezifferten Kosten der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für die öffentlichen Haushalte nicht verkraftbar seien.
FDP: Frontalangriff auf mittelständische Unternehmen
Daniel Volk (FDP-Fraktion) warf der SPD vor, von der Ankündigung ihres eigenen Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück zur Fristverkürzung nichts mehr wissen zu wollen. Die Koalition habe auch die Regelung zu den Cash GmbHs treffsicherer gemacht, während der Vorschlag des Bundesrates sich nachteilig für Familienunternehmen ausgewirkt hätte.
Aber die Opposition wolle außerdem über neue Vermögensteuern die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen reduzieren. „Ihre Steuerpolitik ist ein Frontalangriff auf die deutschen mittelständischen Unternehmen“, kritisierte Volk.
Linke: Verkürzung führt zu Steuerausfällen
Heutzutage müssten Unternehmen Unterlagen zehn Jahre aufbewahren. Die Verkürzung führe zu Steuerausfällen von einer Milliarde Euro, weil Steuerprüfer nicht mehr ausreichend prüfen könnten, sagte Dr. Axel Troost (Die Linke) unter Berufung auf Zahlen der Bundesregierung.
„Das ist doch absurd“, kritisierte er.
Grüne: Bürokratieabbau nicht zulasten des Staates
Dr. Thomas Gambke (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, hier liege kein Gesetzentwurf vor, sondern es handele sich um Bruchstücke. Dabei liege das fertige Jahressteuergesetz vor.
„Ich kann nur sagen: erbärmlich“, kritisierte er. Die Grünen seien sehr für Bürokratieabbau, „aber nicht zulasten des Staates“.
Wehrsold soll steuerfrei bleiben
Zu den weiteren in dem Entwurf enthaltenen Maßnahmen gehört die steuerliche Behandlung des Wehrsoldes für freiwillig Wehrdienstleistende. Der Gehaltsbestandteil Wehrsold soll auch in Zukunft steuerfrei bleiben. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen sowie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig (für freiwilligen Wehrdienst Leistende, die ihren Dienst nach dem 31. Dezember 2013 beginnen).
Der Wehrsold beträgt zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich. „Vor dem Hintergrund der mit der Unterbrechung des normalen Berufslebens für die betroffenen Reservisten verbundenen besonderen Belastung werden die Bezüge der Reservisten wie bisher nicht besteuert“, schreiben die Fraktionen.
Steuern auf Unterkunft und Verpflegung
Nach dem Gesetzentwurf wird ferner das für den Bundesfreiwilligendienst ab dem 1. Januar 2013 gezahlte Taschengeld (zuzeit maximal 348 Euro im Monat) steuerfrei gestellt. Weitere Bezüge wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sollen allerdings steuerpflichtig sein.
Die Bezüge für den Bundesfreiwilligendienst seien nach der bisherigen Gesetzeslage voll steuerpflichtig gewesen und nur aufgrund einer Billigkeitsregelung der Verwaltung steuerfrei gestellt worden, um eine Benachteiligung gegenüber den Bezügen für die freiwillig Wehrdienstleistenden zu vermeiden. „Mit dieser Gesetzesänderung ist die Billigkeitsregelung grundsätzlich entbehrlich“, schreiben die Koalitionsfraktionen. Taschengeld oder vergleichbare Geldleistungen für andere Dienste wie den Jugendfreiwilligendienst sollen ebenfalls von der Steuerpflicht befreit sein.
Freibeträge für zwei Jahre möglich
Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist eine Erleichterung für Arbeitnehmer geplant. Die Antragsmöglichkeit für Freibeträge kann auf zwei Kalenderjahre verlängert werden. Damit müssten Arbeitnehmer den Antrag nicht mehr jährlich stellen, heißt es in dem Koalitionsentwurf.
Zu den weiteren entlastenden Maßnahmen gehören zum Beispiel Umsatzsteuerbefreiungen für rechtliche Betreuer sowie für Bühnenregisseure und -choreografen. (hle/25.04.2013)