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Gesundheit

Bundestag debattiert über Patientenberatung

Arzt-Patient-Gespräch

(picture alliance/Bildagentur-online)

Bündnis 90/Die Grünen wollen die unabhängige Patientenberatung stärken und ausbauen. Dazu haben sie einen Antrag (18/574) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag, 20. Februar 2014, ab etwa 17 Uhr 45 Minuten lang beraten wird. Der Antrag soll im Anschluss an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.




Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten beraten.

Grüne: Leistungen erweitern

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der Zugang zu den Leistungen der unabhängigen Patientenberatung erweitert und deren regionale Reichweite verstärkt wird. Die Zahl der regionalen Beratungsstellen solle von heute 22 auf 31 erhöht werden, was einer Beratungsstelle für je 2,5 Millionen Einwohner gleichkäme.

Finanzieren wollen die Abgeordneten das Netz der unabhängigen Patientenberatung aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die bisher freiwillige Unterstützung der privaten Krankenversicherungen solle zur Regelleistung werden. Ab 2016 sollten 10,5 Miillionen Euro für  die unabhängige Patientenberatung bereitgestellt werden, wobei dieser Betrag im Zeitablauf angepasst solle. Den Förderzeitraum will die Fraktion auf zehn Jahre verlängern. Schließlich will sie auch die Stellung des Beauftragten der Bundesregierung für diee Belage der Patientinnen und Patienten stärken.

„Mehr als 80.000 Beratungen jährlich“

Die Grünen erinnern daran, dass es in Deutschland seit 2000 eine unabhängige Patientenberatung gibt. Nach zehnjähriger Modellphase sei sie als Regelaufgabe im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankert. In den Jahren 2012 und 2013 hätten jeweils mehr als 80.000 Beratungen zu rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen mit Patienten und deren Angehörigen stattgefunden.

Beratungsschwerpunkte seien die Themen Patientenrechte und Berufspflcihten, Behandlungsfehler, Zahngesundheit, psychische Erkrankungen, Rechtmäßigkeit von Geldforderungen, Krankengeld aund andere Leistungen von Kostenträgern gewesen.

„Netz der Beratungsstellen reicht nicht aus“

Durch diesen Anstieg sinke die Erreichbarkeit der unabhängigen Patientenberatung an ihrem gebührenfreien Beratungstelefon und in den 21 Regionalstellen stetig, heißt es weiter. 2010 hätten in einer durchschnittlichen Stunde noch 66 Prozent der Anrufer am bundesweiten Beratungsteefon eine Beratung erhalten, 2013 seien es nur noch 42 Prozent gewesen.

Dies zeigt für die Fraktion, dass das Netz der Beratungsstellen nicht ausreicht, um den Bedarf an persönlicher Beratung zu decken. Eien Beratung sei inzwischen auf der Basis einer freiwilligen Beteiligung des Verbands der privaten Krankenversicherungen auch in den Sprachen Türkisch und Russisch ermöglicht. 2009 sei das Angebot um eine onlinegestützte Beratung ergänzt worden. Der jetzige Förderzeitraum laufe Ende 2015 aus. (vom/19.02.2014)

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