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Parlament

Bundestagsbeschlüsse vom 21. bis 23. Mai

Symbolbild namentliche Abstimmung

Der Bundestag hat abgestimmt. (© DBT / Joerg F. Mueller)

Der Bundestag hat von Mittwoch, 21. Mai, bis Freitag, 23. Mai 2014, folgende Beschlüsse, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache gefasst:

Rentenpaket verabschiedet: Mit 460 Ja-Stimmen bei 64 Nein-Stimmen und 60 Enthaltungen hat der Bundestag am 23. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (18/909) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/1489) angenommen. Damit können Rentenversicherte , die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Mit einer Übergangsregelung wird für Förderfälle nach dem Altersteilzeitgesetz sichergestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit trotz eines Anspruchs auf eine ungeminderte Rente ab 63 Jahren weiterhin Förderleistungen bezahlt. Außerdem gilt, dass ein bereits vereinbarter Zeitpunkt für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses – gegebenenfalls auch mehrfach – zeitlich über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden kann (sogenannte Flexi-Rente). Darüber hinaus wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt (sogenannte Mütterrente). Die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden für diese Eltern um zwölf Monate erhöht. Zudem werden Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit besser abgesichert. Sie werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet hätten. die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung werden nicht berücksichtigt, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern. Bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe wird die demografische Entwicklung berücksichtigt. Mit 474 Nein-Stimmen bei 114 Ja-Stimmen fand ein Änderungsantrag der Linken (18/1495) keine Mehrheit, den Zahlbetrag für die Anerkennung von Erziehungsleitungen für nach 19902 geborene Kinder in Ost und West anzugleichen. Mit 470 Nein-Stimmen bei 115 Ja-Stimmen lehnte fand ein weiterer Änderungsantrag der Linken (/18/1496) ab, die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente vom 62. auf das 63. Lebensjahr auszuweiten. Mit 473 Nein-Stimmen bei 115 Ja-Stimmen scheiterte auch ein dritter Änderungsantrag der Linken (18/1497), den zusätzlichen Bundeszuschuss ab 2014 in dem Umfang zu erhöhen, in dem Kosten durch die Verbesserung der Mütterrente entstehen. Mit Koalitionsmehrheit nahm das Parlament einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/1507) an, in dem die Regierung aufgefordert wird, bis Herbst 2014 erste Vorschläge zu flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu schaffen. Ein Entschließungsantrag der Linken (18/1508), die Rente mit 67 zurückzunehmen, wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Grünen scheiterten ebenfalls mit einem Entschließungsantrag (18/1498), in dem die Einführung einer steuerfinanzierten Garantierente vorgeschlagen wurde. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Linken zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes (18/9) ab, in dem Abschaffung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten gefordert wurde.  Ein Antrag der Linken (18/765) zur vollständigen Gleichstellung und „gerechten Finanzierung“ der Kindererziehungszeiten in der Rente und zur Verbesserung der Mütterrente scheiterte an der Ablehnung aller anderen Fraktionen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wies die Mehrheit einen weiteren Antrag der Linken (18/767) ab, das Rentenniveau von derzeit rund 48 Prozent der durchschnittlichen Erwerbseinkommen auf 53 Prozent anzuheben.

Direktzahlungen für Landwirte: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 22. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Bertriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (18/908, 18/1418) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/1493) angenommen. Damit werden von 2015 bis 2019 viereinhalb Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen zusätzlich für die ländliche Entwicklung bereitgestellt. Der Wert für die Zahlungsansprüche je Hektar für die Basisprämie soll schrittweise bundesweit angeglichen, regionale Unterschiede in der bisherigen Betriebsprämienregelung beseitigt werden. Die neuen Direktzahlungen werden von Anfang an in bundesweit einheitlicher Höhe gewährt. Landbewirtschaftung, die den Klima- und Umweltschutz fördert, sollen durch Zahlungen honoriert werden, um umweltsensibles Dauergrünland wirksam zu schützen. Zugleich sollen die Landwirte bei der Auswahl geeigneter Flächen als ökologische Vorrangflächen so flexibel wie möglich bleiben können. Statt der von der EU vorgesehenen Kürzung oder Streichung der Zahlungen für sehr große Betriebe wird Deutschland alternativ die in diesem Jahr bereits beschlossene Umweltverteilungsprämie beibehalten. Die vom Ausschuss vorgenommenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Voraussetzungen für eine Umwandlung von Dauergrünland und für die Anerkennung als im Umweltinteresse genutzter Flächen. Drei Änderungsanträge der Grünen (18/1502, 18/1503, 18/1504) fanden keine Mehrheit. Auch ein Entschließungsantrag der Fraktion (18/1505), der andere Vorgaben für Dauergrünland vorsah, wurde abgelehnt. Die Linke scheiterte mit einem Entschließungsantrag (18/1499), wonach die Regierung sicherstellen sollte, dass ökologische Vorrangflächen wirtschaftlich genutzt werden können und - durch Verzicht auf Düngemittel und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel - dennoch zur biologischen Vielfalt und zum Gewässer- und Klimaschutz beitragen.

Gentechnikfreier Pflanzenbau: Der Bundestag hat am 22. Mai die Bundesregierung aufgefordert, das Selbstbestimmungsrecht der EU-Staaten beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GOV) zu stärken und die Möglichkeiten, national aus dem GOV-Anbau auszusteigen, rechtssicher zu verankern. Eine Ausstiegsmöglichkeit („Opt-out“) sollte auch ohne Angabe neuer objektiver Gründe jederzeit möglich sein, verlangt das Parlament auf Antrag von CDU/CSU und SPD (18/1450). In namentlicher Abstimmung votierten 458 Abgeordnete für 106 gegen diesen Antrag. Danach soll die Regierung in Brüssel darauf dringen, dass EU-Staaten, die GOV anbauen, Maßnahmen zum Schutz vor Ausbreitung der GOV gegenüber ihren Nachbarstaaten ergreifen müssen. Ferner sollte es eine praktikable Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren geben, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden. „An der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln wird festgehalten“, heißt es in dem Beschluss. Keine Mehrheit fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1453) zum Vorschlag für eine EU-Verordnung, durch die die EU-Richtlinie über die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagten, geändert werden soll (Ratsdokument 12371/10 Add. 1). Unter anderem sollte sich die Regierung klar gegen die Zulassung der Genmais-Linie 507 und weiterer gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau in der EU einsetzen. 458 Abgeordnete lehnten diesen Antrag in namentlicher Abstimmung ab, 107 befürworteten ihn, es gab drei Enthaltungen.

Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 22. Mai die gleichlautenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (18/841) sowie der Bundesregierung (18/1285) zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner zusammengeführt und unverändert verabschiedet. Er folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (18/1488). Das Verfassungsgericht hatte am 19. Februar 2013 entschieden, dass das Verbot der Sukzessivadoption durch Lebenspartner nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sukzessivadoption bei Lebenspartnern bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner ein Kind, das von ihrem Partner bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls adoptieren können. Bisher konnten Lesben und Schwule das leibliche Kind des Partners adoptieren, was als „Stiefkindadoption“ bezeichnet wird. Untersagt blieb solchen Partnerschaften bis zum Gerichtsentscheid die Sukzessivadoption, die allein Ehepaaren vorbehalten war. Gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen scheiterten die Grünen mit Gesetzentwürfen zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts (18/577 neu) und zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert) (18/842). Mit dem ersten Entwurf wollten die Grünen im Adoptionsrecht das Recht der Lebenspartnerschaft an das Recht der ehe angleichen, mit dem zweiten Entwurf sollen die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkommens vom 27. November 2008 geschaffen werden. Nach dem revidierten Übereinkommen könnten die Vertragsstaaten die Sukzessivadoption durch Lebenspartner zulassen. In namentlicher Abstimmung scheiterten die Grünen mit einem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf (18/1494). Darin wollten sie im Lebenspartnerschaftsgesetz festlegen, dass für die Annahme eines Kindes durch Lebenspartner die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Annahme eines Kindes durch Ehegatten entsprechend gelten. 432 Abgeordnete lehnten den Änderungsantrag ab, 111 stimmten ihm zu, es gab 20 Enthaltungen.

Kay Scheller neuer Präsident des Bundesrechnungshofes: Mit 538 Ja-Stimmen bei 25 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen hat der Bundestag am 22. Mai auf Vorschlag der Bundesregierung Kay Scheller zum neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes gewählt. Scheller wird Nachfolger von Prof. Dr. Dieter Engels. 

Antipirateneinsatz der Bundeswehr verlängert: Mit 461 Ja-Stimmen bei 70 Gegenstimmen und 51 Enthaltungen hat der Bundestag am 22. Mai die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Operation „Atalanta“ zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias bis Ende Mai 2015 verlängert. Einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (18/1282) hatte am 9. Mai bereits der Auswärtige Ausschuss gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen zugestimmt (18/1486). Bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können eingesetzt werden, um internationale Schiffsrouten am Horn von Afrika zu schützen. „Atalanta“ zielt auch darauf ab, Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission „Amisom“ der Afrikanischen Union zu schützen und Geiselnahmen oder Lösegelderpressungen zu verhindern. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1491), die unter anderem gefordert hatte, die Ausweitung des Atalanta-Operationsgebiets für die Bundeswehr über Land in Somalia zurückzunehmen.

EU-weite Vollstreckung von Titeln: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 22. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (18/823) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/1492) angenommen. Die EU-Verordnung regelt die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Bislang war der Vollstreckung von ausländischen Titeln ein „Vollstreckbarerklärungsverfahren“ vorgeschaltet, das nun entfällt. Mit dem Gesetz wird die Ausstellung der Bescheinigung über inländischeTitel geregelt, die in anderen EU-Staaten ohne Vollstreckbarerklärungsverfahren vollstreckt werden sollen. Er enthält zudem ergänzende Vorschriften zur Anerkennung von Vollstreckung von Titeln aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Inland.

Aktionsprogramm gegen Euro-Fälschungen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 22. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vorschlag für eine EU-Verordnung angenommen, durch die eine weitere EU-Verordnung über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgedehnt werden soll (18/1225). Das Parlament folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/1473). Das Programm „Pericles“, das 2001 eingerichtet wurde, fördert die Zusammenarbeit zwischen nationalen, europäischen und internationalen Behörden, die gegen Euro-Fälschungen vorgehen. Die EU-Verordnung bezieht die Nicht-Euro-Staaten Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien, Schweden und Großbritannien in das Programm mit ein, das vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 als „Pericles 2020“ fortgeführt werden soll.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 22. Mai Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 45 bis 53 übernommen (18/1350, 18/1351, 18/1352, 18/1353, 18/1354, 18/1355, 18/1356, 18/1357, 18/1358).

Zwei Mitglieder der Endlagerkommission gewählt: Der Bundestag hat am 21. Mai auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/1452) Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung als Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen in die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ gewählt. Rechtsgrundlage ist Paragraf 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 des Standortauswahlgesetzes. 31 der 33 Mitglieder der Kommission, die einen Standort für ein atomares Endlager finden soll, hatte der Bundestag bereits am 10. April 2014 gewählt. Die Kommission unter Vorsitz von Ursula Heinen-Esser und Michael Müller konstituiert sich am 22. Mai 2014. (vom/23.05.2014) 

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