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Gesundheit

Bundestag berät über die Pflegereform

Hände von einer älteren Person werden von einer jüngeren Person gehalten.

Die Pflegereform beschäftigt den Bundestag. (picture alliance/chromorange)

Der Bundestag befasst sich am Freitag, 4. Juli 2014, erstmals mit
dem von der Bundesregierung eingebrachten Pflegereformgesetz (18/1798).
Es ist das erste von zwei in dieser Legislaturperiode geplanten
Gesetzesnovellen in dem Bereich. Die auf 105 Minuten angesetzte Debatte beginnt um 9 Uhr.




Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Dem Entwurf zufolge werden Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöht. Der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,3 Prozent) steigt Anfang nächsten Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose).

Jährlich rund fünf Milliarden Euro mehr für die Pflege

Mit den beiden „Pflegestärkungsgesetzen“ sollen in dieser Wahlperiode
die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben
werden. Dadurch stehen dann rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für
die Pflege zur Verfügung.

Zunächst werden ab 2015 mit 2,4 Milliarden Euro jährlich (0,2
Prozentpunkte) die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Davon
gehen 1,4 Milliarden Euro in die häusliche und eine Milliarde Euro in
die stationäre Pflege. Weitere 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkt)
sind für einen Vorsorgefonds zugunsten der Baby-Boomer-Generation
reserviert.

Höhere Pflegeleistungsbeiträge ab 2015

Ab 2015 sollen 20 Jahre lang Beitragsgelder in den Fonds
eingespeist und ab 2035 erneut 20 Jahre lang zur Stabilisierung der
Beiträge von dort wieder entnommen werden. Aufgrund der demografischen
Entwicklung wird nach Berechnungen der Regierung die Zahl der
Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,5 Millionen auf etwa 3,5 Millionen
im Jahr 2030 ansteigen.

Ferner debattieren die Abgeordneten über die Pflegeleistungsbeträge, die
ab 2015 erhöht werden. Laut einer Unterrichtung der Regierung (18/1600)
ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) eine Anpassung der Leistungsbeträge
alle drei Jahre (erstmals 2015) vorgesehen.

Antrag der Linksfraktion

Nun ist eine Anhebung der Leistungsbeträge um vier Prozent geplant. Bei Leistungen, die im Oktober 2012 mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz eingeführt wurden, ist eine Anpassung von 2,67 Prozent vorgesehen.

Beraten wird schließlich auch noch über einen Antrag der Fraktion Die
Linke mit dem Titel „Menschenrecht auf gute Pflege verwirklichen -
Soziale Pflegeversicherung solidarisch weiterentwickeln“ (18/1953). (pk/30.06.2014) 

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