Fördermitteltransparenz: Grünen-Antrag abgelehnt
Gescheitert ist am Freitag, 10. Oktober 2014, im Bundestag ein Vorstoß der Grünen, die Transparenz bei der Vergabe von Fördermitteln zu erhöhen. CDU/CSU und SPD schlossen sich dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/980) nicht an und folgten damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/1676). Die Fraktion Die Linke unterstützte den Antrag.
SPD warnt vor bürokratischem Aufwand
Transparenz der Förderpolitik sei ein „in der Tat wichtiges Anliegen“, befand Andrea Wicklein (SPD). Sie hielt indes dem Antragsteller vor, „wichtige Fragen und Fakten unerwähnt“ zu lassen: Dass es nämlich schon mehre Informationsmöglichkeiten über Förderungen gebe.
Sie schaue jedenfalls regelmäßig in Datenbanken, um über den Einsatz von Steuermitteln in ihrem Wahlkreis informiert zu sein. Wicklein wies auf die auch im Antrag erwähnte Notwendigkeit hin, zwischen Transparenz und Interessen der Antragsteller abzuwägen. „Wer soll das rechtssicher entscheiden?“, fragte sie. Und sprach von „bürokratischem Aufwand“.
Linke: Nicht auf die Bremse treten
Thomas Lutze (Die Linke) bezeichnete die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie als „bedauerlich“. Bei der Transparenz „auf die Bremse zu treten“, sei „falsch und nicht nachvollziehbar“. Der Antrag orientiere sich an der Transparenzinitiative der EU von 2007. Deutschland dürfe „nicht hinter die EU zurückfallen“.
Lutze gestand ein, dass zunehmende Transparenz mit bürokratischem Aufwand verbunden sei. Der dürfe jedoch nicht zulasten der Antragsteller, sondern müsse zulasten der Verwaltung gehen. Auf Transparenz hätten die Bürger aber nun mal „schlichtweg ein Anrecht“.
CDU/CSU: Bürokratiemonster statt Informationsfreiheit
„Das Ansinnen ist im Kern richtig und begrüßenswert“, erklärte Mark Hauptmann (CDU/CSU). Doch stellte er die Frage, ob die Datenlage wirklich intransparent sei. Schließlich müssten neue Gesetze auch „notwendig“ sein. Hauptmann zählte fünf Informationsmöglichkeiten mittels verschiedener Datenbanken auf, die schon heute zur Verfügung stünden.
Sensible Daten – etwa wenn an einem Patent gearbeitet wird? Die Prüfung solcher Punkte erfordere einen „zusätzlich starken Verwaltungsaufwand“, den er als „Bürokratiemonster unter dem Deckmantel der Informationsfreiheit“ einstufte.
Grüne: Das ist die Politik den Menschen schuldig
Kerstin Andreae (Bündnis 90/Die Grünen) empfand es als „schön“, dass alle Fraktionen die Intention des Antrags gut fänden: „Dann können Sie doch nicht ernsthaft dagegen sein.“ Das Anliegen sei „nicht aus der Luft gegriffen“. Den Bürokratie-Einwand mochte sie freilich in keiner Weise gelten lassen.
Die Unternehmen müssten die Anträge stellen: „Dann sind die Daten doch da.“ Die Abgeordneten hätten bei den Haushaltsberatungen einzuschätzen, ob die Fördermittel richtig eingesetzt sind. Und die Transparenz zu gewährleisten, sei die Politik „den Menschen in diesem Land schuldig“.
Antrag fordert gesetzliche Vorgaben
Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrem Antrag geltend gemacht, derzeit könnten die Bürgerinnen und Bürger „nicht ausreichend nachvollziehen, welche Unternehmen und Institutionen aufgrund welcher Kriterien Förderung erhalten“ oder „für welche konkreten Projekte die Steuergelder verausgabt werden“.
Deshalb forderte die Fraktion eine gesetzliche Vorgabe, mit der „die öffentliche Hand verpflichtet wird, Informationen über die Vergabe von Fördermitteln, die an juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen geflossen sind, zu veröffentlichen“. Ausnahmen sollen möglich sein „in begründeten Fällen, bei denen es durch die Veröffentlichung zu Rückschlüssen auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse kommen kann“.
Vorbild Europäische Transparenzinitiative
Die EU hat es vorgemacht, begründete Bündnis 90/Die Grünen den Vorstoß: „Dass mehr Transparenz möglich ist, beweist der Erfolg der Europäischen Transparenzinitiative, durch welche die EU-Mitgliedstaaten seit April 2009 verpflichtet sind, Informationen über Empfängerinnen und Empfänger der Gemeinschaftsmittel aus dem EU-Agrarfonds zu veröffentlichen.“
Bekräftigt wurde im Begründungsteil des Antrags, dass die Pflicht zur Veröffentlichung dann zurücktreten soll, wenn damit „gesetzlich geschützte Interessen unverhältnismäßig hoch beeinträchtigt“ würden. Aber auch: „Ausnahmen sind transparent zu begründen und zu kommunizieren.“ (fla/10.09.2014)