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Verteidigung

Bundeswehr soll attraktiver werden

Eine Soldatin der Bundeswehr in Berlin.

Der Dienst in der Bundeswehr soll attraktiver werden. (© dpa)

Für die Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr soll zukünftig analog zu den Bundesbeamten prinzipiell eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 41 Stunden gelten. Ausnahmen sollen nur erlaubt sein, um den Dienstbetrieb und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte aufrecht zu erhalten. Dies sieht der von Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte Entwurf eines Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes (18/3697) vor, über den der Bundestag am kommenden Freitag in erster Lesung beraten wird. Die auf 105 Minuten angesetzte Debatte beginnt um 9 Uhr.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Einführung der 41-Stunden-Woche

Mit dem Gesetz will Ministerin von der Leyen die Streitkräfte im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um geeigneten Nachwuchs besser positionieren. Die Bundeswehr benötige sowohl im Grundbetrieb als auch bei ihren weltweiten Einsätzen „qualifizierte, motivierte und belastbare“ Soldaten, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Das Gesetzespaket sieht eine Reihe von Verbesserungen in den Bereichen Arbeitszeiten, Besoldung, Beförderungen und soziale Absicherung für die Soldaten vor. So sollen neben der Einführung der 41-Stunden-Woche die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen nach dem Vorbild des öffentlichen Dienstes ausgebaut werden. Mit diesen Regelungen soll vor allem die Vereinbarkeit von Dienst, Familienleben und Freizeit erleichtert werden.

Personalbindungszuschlag für Zeit- und Berufssoldaten

Um vor allem dringend benötigtes, hochqualifiziertes Personal für die Streitkräfte zu gewinnen, ist die Einführung eines Personalbindungszuschlages für Zeit- und Berufssoldaten geplant. Dieser Zuschlag soll bis zu vier Jahre lang in Höhe von 20 Prozent des ersten Grundgehaltes gezahlt werden können – entweder in Form eines monatlichen Zuschlags oder als Einmalzahlung. Damit sollen Personalengpässe in Verwendungsbereichen, die über sechs Monate lang ihre Sollstärke nur zu 90 Prozent erreichen, schneller beseitigt werden.

Erhöht werden sollen neben dem Wehrsold-Tagessatz zudem die Erschwernis- und Stellenzulagen, zum Beispiel für Minentaucher, Angehörige des Kommandos Spezialkräfte und Soldaten, die ihren Dienst in Bunkeranlagen leisten. Zudem sollen nach dem Willen der Ministerin die Beförderungsmöglichkeiten von Mannschaftsdienstgraden durch eine Streichung der Planstellenobergrenzen verbessert werden.

Bessere soziale Absicherung

Verbesserungen sieht das Gesetz auch bei der sozialen Absicherung der Soldaten vor. So sollen Zeitsoldaten zukünftig eine erhöhte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Zudem soll der Stichtag für Entschädigungszahlungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz für Soldaten, die in Auslandseinsätzen verletzt wurden, vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 vorverlegt werden. Die Kosten für das Attraktivitätsprogramm beziffert das Verteidigungsministerium auf rund eine Milliarde Euro für die Jahre 2015 bis 2018. 

Antrag der Grünen zu Einsatzunfällen

Der Bundestag stimmt im Anschluss an die Debatte über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2874) ab, der mehr Gerechtigkeit bei der Entschädigung von Einsatzunfällen zum Ziel hat. Nach dem Willen der Fraktion sollte die Regierung prüfen, ob die einmalige Einsatzentschädigung unabhängig vom Zeitpunkt des eingetretenen Schadens gewährt werden kann wie sich die Regelung in Paragraf 63f Absatz 2 Satz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes auf die Versorgung von Reservisten im Vergleich zu Soldaten auswirkt, die einen Einsatzunfall erlitten haben.

Nach dieser Regelung werden bei der Berechnung einer Erhöhung der Ausgleichszahlung nur die unmittelbar vor dem Unfall zurückgelegten Dienstjahre und Dienstmonate berücksichtigt, nicht jedoch die vor einer Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses zurückgelegten Dienstjahre. Der Verteidigungsausschuss hat empfohlen, den Antrag abzulehnen (18/3136). (aw/28.01.2015)

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