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Arbeit

Linke will strengere Regeln für Leiharbeit

Arbeiter bei der Metallverarbeitung

Mit Leiharbeit und Werkverträgen wird nach Ansicht der Linken häufig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterlaufen. (© dpa)

Um strengere Regeln zur Leiharbeit geht es am Donnerstag, 21. Mai 2015, ab etwa 11.20 Uhr. Anlass der Debatte, für die 105 Minuten eingeplant sind, ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4839), der dann erstmals beraten wird. Darin fordern die Abgeordneten, dass Werkverträge und Leiharbeit eingegrenzt und umfassend reguliert werden sollen. In dem Antrag heißt es, dass der Einsatz von Leiharbeit und missbräuchlichen Werkverträgen die Belegschaften spalte und Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse würden. Tarifverträge würden systematisch unterlaufen und Leiharbeitskräfte dazu missbraucht, eine „Billiglohn-Linie“ im Betrieb zu installieren, heißt es.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Die Linke verlangt unter anderem, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu ändern, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Arbeitstag gilt. Die Überlassungshöchstdauer soll auf drei Monate begrenzt werden, außerdem sollen Leiharbeitskräfte einen Flexibilitätsausgleich in Höhe von zehn Prozent ihres Bruttolohnes erhalten. Auch soll der Einsatz von Leiharbeitskräften als Streikbrecher verboten werden.

„Werkvertragsbeschäftigung regulieren“

Außerdem fordert Die Linke einen eigenen Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkvertragsbeschäftigung. Darin soll unter anderem festgeschrieben werden, dass „Vermutungstatbestände“ eingeführt werden, bei deren Vorliegen von illegaler Arbeitnehmerüberlassung auszugehen ist. Bei der Vergabe von Aufgaben an Fremdfirmen solle ferner ein Gleichbehandlungsgebot eingeführt werden, damit die dort eingesetzten Arbeitnehmer nicht niedriger entlohnt werden können als zuvor im Einsatzbetrieb. In einem dritten Komplex fordert Die Linke schließlich eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundespersonalvertretungsgesetzes.

Nach Angaben der Bundesregierung ist die Zahl der Leiharbeiter seit dem Jahr 2004 um 129 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort (18/4786) auf eine Kleine Anfrage (18/4619) der Linken hervor. Danach gibt es bundesweit 779.000 Leiharbeiter, fast zwei Drittel von ihnen bekommen ein Gehalt, das unter der Niedriglohnschwelle von 1.973 Euro liegt. (suk/13.05.2015)

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