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Sport

Opposition kritisiert Antidopinggesetz

Dopende Leistungssportler müssen künftig mit Haftstrafen rechnen. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Antidopinggesetz (18/4898) vor, der während der ersten Lesung am Freitag, 22. Mai 2015, Kritik aus den Reihen der Oppositionsfraktionen erfuhr. Die Regelung, die neben der strafrechtlichen Verfolgung des Selbstdopings auch die Stärkung von Befugnissen der Nationalen Antidoping-Agentur (Nada) und eine gesetzliche Legitimation der Sportgerichtsbarkeit vorsieht, lege lediglich die Axt an die Symptome, statt die Ursachen des Dopings konsequent und nachhaltig zu beseitigen, kritisierte Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen).

Die Linksfraktion unterstütze die Zielrichtung des Entwurfes, sagte Dr. André Hahn (Die Linke). Zugleich fordert er mehr Anstrengungen im Bereich der Prävention und äußerte Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen „uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit“. Im Interesse der Wahrung der Integrität des Sports müsse auch das Strafrecht Anwendung finden, urteilte hingegen Reinhard Grindel (CDU/CSU). Dagmar Freitag (SPD) betonte, die gesetzliche Regelung sei richtig, weil es der organisierte Sport nicht geschafft habe, mit seinen eigenen Mitteln „den Dopingsumpf zu bekämpfen“.

Regierung: Neue Kapitel im Kampf gegen Doping

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) sagte, nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass der Spitzensport in Deutschland zu einem erheblichen Teil mit Steuergeldern gefördert werde, müsse streng gegen Betrug vorgegangen werden. Das Antidopinggesetz sei dabei ein erster Schritt, dem Regelungen zum Kampf gegen Spielmanipulationen folgen würden. Noch vor der Sommerpause, so kündigte der Minister an, werde die Bundesregierung „neue Formulierungen für Vorschriften zum Kampf gegen Spielmanipulationen vorlegen“.

Justizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem neuen Kapitel im Kampf gegen Doping. Leistungssportler, die dopen, seien künftig „nicht nur lässliche Sünder sondern Straftäter“, sagte er. Die Regelungen zum Selbstdoping nannte er ein „zentrales Element des Gesetzes“.

Grüne kritisieren geplante Besitzstrafbarkeit

Nicht zielführend und nicht stimmig für den Kampf gegen Doping sei der Entwurf, befand hingegen Özcan Mutlu. Doping, so der Grünen-Abgeordnete, sei Folge eines gigantischen Leistungs- und Erfolgsdrucks im Sport. Der Bundesinnenminister verstärke diesen Druck noch, indem er die Leistungssportförderung künftig noch mehr als bislang auf Medaillen und Erfolg ausrichten wolle.

„Das passt nicht zusammen“, urteilte Mutlu. Kritik übte er auch an der geplanten Besitzstrafbarkeit, die auch kleine Mengen umfasse. Der Ansatz sei schon bei Cannabis gescheitert, so Mutlu. „Warum also sollte es bei Doping funktionieren?“, fragte er.

Linke: Besitz großer Mengen Asthmaspray unter Strafe stellen

Er teile die Bedenken einiger Sportler hinsichtlich der uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit, sagte auch André Hahn. Dabei nahm er Bezug auf Äußerungen von Diskusweltmeister Robert Harting, der darauf hingewiesen habe, dass ein Sportler mit dem Asthmaspray in der Tasche, das er für seine Ehefrau aus der Apotheke geholt habe, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müsse.

„Wir plädieren dafür, den Besitz nicht geringer Mengen unter Strafe zu stellen“, sagte der Linke-Abgeordnete. Grundsätzlich begrüße er aber, dass im Regierungsentwurf viele Anregungen aus einem Antrag seiner Fraktion zum Thema Antidopinggesetz umgesetzt worden seien.

CDU/CSU: Es geht nicht um Freizeitsportler

Die Einwendungen Hartings gegen die Besitzstrafbarkeit würden nicht greifen, urteilte Reinhard Grindel. Das Gesetz setze schließlich für eine Strafverfolgung die Absicht voraus, das Dopingmittel anzuwenden, um sich im Wettkampf Vorteile zu verschaffen. Den Grünen warf der Unionsabgeordnete vor, den Ansatz des Gesetzes nicht verstanden zu haben. „Es geht nicht um Freizeitsportler, denn die bedrohen nicht die Integrität des Sports“, sagte er.

Zugleich wies er auch Bedenken zurück, das Gesetz schwäche die Sportgerichtsbarkeit. Das Gegenteil sei der Fall, so Grindel. „Das Gesetz schafft für die Schiedsgerichtsvereinbarungen eine klare rechtliche Grundlage.“

SPD: Doping ist Betrug

Auf ein deutsches Antidopinggesetz hätten viele lange gewartet, sagte Dagmar Freitag. „Viele versuchen es aber auch bis heute zu verhindern“, fügte sie hinzu. Dies geschehe mit „fadenscheinigen und teils auch absurden Argumenten“, urteilte die SPD-Abgeordnete und verwies in diesem Zusammenhang auf das „mittlerweile zu einer Berühmtheit gewordene Asthmaspray“. Dem erbitterten Widerstand des organisierten Sports stünden aber auch viele Befürworter der Regelung, auch aus den Kreisen der Sportler, gegenüber. „Das sind Sportler, die sich offensichtlich keine Sorgen um bestimmte Grenzwerte machen, weil sie es wohl nicht müssen“, sagte Freitag.

Was die von der Opposition aufgeworfene Frage der Prävention angeht, so machte Freitag deutlich, dass Spitzenathleten selbst dafür verantwortlich seien, zu welchen Mitteln sie greifen. „Heutzutage weiß jeder Spitzensportler und auch jeder Breitensportler durch unzählige Informations- und Präventionsmaßnahmen das Doping Betrug ist und zu schwersten gesundheitlichen Schäden führen kann“, sagte sie. (hau/22.05.2015)

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