Tempolimit soll Lärmschutz verbessern
Die Einführung eines Tempolimits von 100 Kilometern pro Stunde an den betroffenen Autobahnstellen wäre für den Anfang die schnellste und effektivste Lösung, um die Lärmbelästigung einzudämmen. Das war die einhellige Meinung der Mitglieder des Petitionsausschusses des Bundestages im niedersächsischen Wallenhorst. Im Rahmen eines Ortstermins machten sich Abgeordnete des Ausschusses am Montag, 22. Juni 2015, in Wallenhorst ein eigenes Bild von der Situation der Betroffenen. Anlass der Besichtigung war eine Petition von Anliegern der Bundesstraße 68, in der ein besserer Lärmschutz im unmittelbaren Umkreis ihrer Wohnhäuser gefordert werden.
Petenten: Lärmbelastung direkt vor der Haustür
In Anwesenheit des Bürgermeisters der Stadt Wallenhorst Otto Steinkamp schilderten die Petenten ihre Situation: Der Lärm gehe sowohl von der Bundesstraße 68 als auch von der Bundesautobahn A1 aus. Die B 68 als stark befahrene Straße wurde Mitte der siebziger Jahre unmittelbar an den Wohngebieten der Betroffenen vorbei gebaut. Erst mit dem sechsspurigen Ausbau der Autobahn im Jahr 2011 kam es zu Lärmmessungen und in der Folge zu Lärmschutzmaßnahmen.
Jedoch seien die Häuser der Betroffenen von den aufgestellten schallabsorbierenden Wänden kaum geschützt worden: „150 Meter vor der Haustür endet der Wall.“ Die Petenten fordern, die Wände zu verlängern. Erschwerend kämen Autobahnmarkierungen hinzu, die bei jeder Überfahrt ein lautes „Heulgeräusch“ auslösen. „Das ist eine sehr belastende Lage“, erklärte ein Betroffener. Stefan Schwartze (SPD) forderte in der Pressekonferenz des Ausschusses vor Ort einen vorzeitigen Austausch der Markierungen, um die Belastungen durch den Lärm zu verringern.
„Viele Versprechen, keine ausreichenden Verbesserungen“
Vieles ist nach Darstellung der Petenten versprochen worden. Seit der letzten Erweiterung der Lärmschutzwände 2013 auf der A1 sei jedoch keine Besserung für die Anwohner bemerkbar. Dies bestätigte auch Stephan Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) nach der Ortsbesichtigung: „Die Lärmbelastung für die Anwohner ist sehr deutlich wahrnehmbar und gesundheitsschädigend.“
Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sieht sich zu weiteren Maßnahmen nur teils verpflichtet: „Nach Berechnungen der Lärmbelastung der entsprechenden Wohnhäuser liegen die Werte nur bei einer betroffenen Familie über den Werten“, so Cord Lüesse von der Landesbehörde. Eines der Häuser liege näher an der Autobahn und sei von der Lärmbelastung stärker betroffen als das andere. Die Erweiterung des Lärmschutzes sei hier gerechtfertigt gewesen.
Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder zu den unterschiedlichen Werten der Lärmbelästigung sagte ein Behördenvertreter, die betroffenen Häuser lägen in einem sogenannten „Mischgebiet“. „Hier liegen die Grenzwerte bei 67 Dezibel tagsüber und 57 Dezibel nachts. Für Wohngebiete liegen die Werte niedriger.“ Bei den betroffenen Petenten, deren Antrag befürwortet wurde, lagen die Werte bei rund 70 Dezibel am Tag und rund 63 Dezibel nachts.
Landesbehörde: Wirtschaftlichkeit muss beachtet werden
Neben der Notwendigkeit der Lärmschutzmaßnahmen sei die Wirtschaftlichkeit nicht wegzudenken, so Gregor Pokorni vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Nach seinen Angaben betragen die Kosten pro Quadratmeter der schallabsorbierenden Wände geschätzte 400 Euro. Bei der von den Petenten geforderten Verlängerung der Wand um vierhundert Meter würden die Kosten rund 600.000 Euro betragen. Bei der hohen Summe müsse man günstigere, schnellere und effektivere Wege finden, um die Lage der Betroffenen zu verbessern, so die Abgeordneten in der Pressekonferenz.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung insbesondere für Lastwagen von 80 auf 60 Kilometer pro Stunde halten die Abgeordneten für die derzeitig bessere Alternative. „Sie sehen uns hier etwas ratlos,“ bekannte Gero Storjohann (CDU/CSU) in der Pressekonferenz. „Wir finden derzeit keine gerechtere Lösung.“
Gesetzlicher Rahmen bei Lärmbelastungen notwendig
Herbert Behrens (Die Linke) aber machte deutlich, dass die Verkehrssicherheit aufgrund der langsameren Lkw und dadurch möglicher Auffahrunfälle darunter leiden könnte.
Er räumte jedoch ein: „Der Gesetzgeber muss generell weiter überlegen, die Lärmbelastungen nicht mehr einzeln, sondern zusammengefasst zu betrachten.“ Das Beispiel in Wallenhorst zeige, dass gesetzliche Maßnahmen notwendig seien.(abb/24.06.2015)